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Nein, nein, und nochmals nein…

…sowas

will ich hier nie wieder lesen!

Ein Moped ist ein versicherungspflichtiges Fahrzeug, aber kein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug!
Demzufolge existiert auch kein KFZ-Schein, in welchem eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h eingetragen ist!

Also lautet die Antwort: NEIN!!!!

PS: Auch Fahrradfahrer und Fussgänger, 6-km/h-Töfftöffs, 45km/h-Smäääähs etc haben NICHTS auf Kraftfahrtstrassen und Autobahnen zu suchen!
Auch eine Simson, die offiziel 60 km/h fahren kann, ist immernoch ein versicherungspflichtiges Fahrzeug, also weg von solchen Straßen, Ihr Stinker! ;-)

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