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Was ist Überholen?

lkw_ueberholverbotAngeregt durch Maiks heutige Linkliste, in welchem (mal wieder) sich die PKW-Lobby über diese bösen LKWs aufregt, möchte ich hier mal ganz kurz klarstellen, was Überholen bedeutet, denn eines gleich vorneweg, ein LKW-Überholverbot verbietet Lastkraftwagen NICHT, auch andere Spuren als nur die rechte Spur zu benutzen!!!

Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Überholen (§5 StVO) bedeutet, dass ich hinter einem langsameren, vor mir fahrendem Fahrzeug ausscheere, links an diesem vorbeifahre, und vor diesem dann wieder dem Rechtsfahrgebot (§2 Abs.2 StVO) entsprechend einscheere. NUR DER KOMPLETTE ABLAUF IST EIN ÜBERHOLEN!

Fahre ich also im LKW-Überholverbot auf einer anderen als der linken Spur, ohne an einem langsameren Fahrzeug vorbeizufahren, ist dieses kein Verstoß gegen das LKW-Überholverbot, denn laut § 7 StVO darf ich den Verhältnissen entsprechend die volle Breite der zur Verfügung stehenden Fahrbahn nutzen.

fahrstreifen_lkw_links_verbotenEs gibt nur eine Kombination von Verkehrszeichen, welche den LKW dauerhaft auf die rechte Spur verbannt, und dieses sieht wie nebenstehend abgebildet aus!

NUR DIESES ZEICHEN, die Kombination aus Fahrtrichtungsstreifen und dem Zeichen 277, ist geeignet, ein Fahrzeug über 3,5t auf der rechten Spur zu halten.
Was ein solches Schild jedoch verursacht, kann jeder Verkehrsteilnhmer tagtäglich auf Autobahnen wie z.B. der A7 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und Kassel, sowie zwischen Hannover und Hamburg beobachten:

Kilometerlange LKW-Schlangen, der langsamste LKW vorneweg, und mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit heranbretternde PKW, welche eine Abfahrt benutzen wollen, was den Fluß auf der rechten Spur nochmals erheblich einschränkt, da nun jeder wegen diesem einen Vollhonk nochmals den Anker schmeissen darf.

Es ist erschreckend, wie weit die PKW-Lobby mittlerweile Einfluss auf die Gesetzgebung hat, denn ein LKW-Überholverbot soll die letzte Möglichkeit sein, um den GESAMTEN Verkehrsfluß zu erhalten! Auch ist in der VwV keine Rede von 2spurigen Autobahnen pro Richtung, wie es die PKW-Lobby immer gerne mal einwirft, siehe Link.

2 Kommentare zu „Was ist Überholen?“

  • Stefan:

    Lustige Rechtsauffassung…

    Wenn man also im Überholverbot nur nebeneinander fährt, und dann irgendwann (wie lang eigentlich?! ) wieder brav in der ursprünglichen Reinfolge fährt verstößt man nicht gegen ein Überholverbot.

    Das mag zwar sein, das man dann wirklich nicht gegen ein Überholverbot verstößt, allerdings verstößt man dann eben genau gegen das Rechtsfahrgebot (§2 Abs.2 StVO) und vor allem gegen (§1 Abs.2 StVO). Das ist unter Umständen wahrscheinlich sogar teurer alls die 70€+1Punkt (BKat Nr.20) die man wegen des verbotswidrigen überholens bezahlen müsste.

    Grüße

    • Tja, sowas kommt dabei heraus, wenn man jeden Mist regeln will, aber keine Ahnung hat – aber das kennt man ja von unserem Gesetzgeber, der von Lobbyisten beraten wird.

      Ich habe weder eine Zeitspanne genannt, noch etwas von nebeneinanderherfahren gesagt.
      Wenn ich beispielsweise im Überholverbot die Spur wechsel, um zu sehen was weiter vorne passiert, verstosse ich gegen kein einziges Gesetz dieses Landes!

      Und ja, das finde ich lustig, weil ich haargenau weiß, dass es PKW-Fahrer auf die Palme jagt, wenn es tatsächlich Möglichkeiten gibt, theoretisch als LKW-Fahrer im Überholverbot legal auf die linke Spur zu ziehen. :mrgreen:

      Ansonsten sind es übrigens 90 Glocken und ´nen Point – LKW, nicht PKW. ;-)

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