Gesetzliche Regelung gefordert
Die letzte Nacht war echt mal wieder so richtig zum Kotzen.
Ich hatte gestern Wartungstermin in der Werkstatt – Betriebsflüssigkeiten, Filter und Verbauchsgegenstände wurde gewechselt. Anschließend musste ich mir in unmittelbarer Nähe einen Parkplatz suchen, um die Tagespause abhalten zu können.
Das ist ein Problem in Hamburg, also ab nach Bilbrook, denn da kann man ab und zu noch mit einem LKW parken.
Nachdem ich dann eine mehr als nur ausreichend breite Straße gefunden hatte, wurde der LKW ordnungsgemäß am Staßenrand geparkt.
Gardine zu.
Aber an Schlaf war nicht zu denken!
Zum einen hat sich kaum ein Verkehrsteilnehmer an den gesetzlichen Mindestseitenabstand zum geparkten Fahrzeug gehalten (mindestens 1,5m), noch hielt man es für nötig, seine Geschwindigkeit nach StVO auszurichten.
Demzufolge wankte das Fahrerhaus wie ein ein Hochseetanker mit Schlagseite bei jedem vorbeibretternden Fahrzeug kräftig hin und her, auch die Lärmbelästigung war enorm.
Da man auf die Vernunft der größtenteils PKW-fahrenden “Täter” nicht zu hoffen braucht, kann hier nur ein Gesetz Abhilfe schaffen!
Da ja nun mittlerweile immer mehr Durchfahrtsverbote in diesem Lande eingeführt werden, weil die Nachtruhe von Anwohnern heilig ist, ist es nur recht und billig, dass hier gleiches Recht für alle gilt! Auch ein Berufkraftfahrer hat ein Recht auf Ruhe. Vielmehr noch ist er auf einen erholsamen Schlaf angewiesen, um nicht bei der kommenden Tour übermüdet durch fehlenden Schlaf unaufmerksam zu werden.
Also kann die Forderung nur lauten:
“Das Vorbeifahren an am Straßenrand und auf angrenzenden Parkpflächen/-plätzen geparkten LKW jeglicher Bauart ist mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art zu jeder Tages-/Nachtzeit innerorts wie ausserorts mit maximal 30 km/h zulässig.”
Da dieses nicht nur der subjektiven Qualität der Ruhepause des Fahrers dient, sondern der Sicherheit im Straßenverkehr allgemein zugute kommt, ist die Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 150 €, mindestens 2 Punkten sowie mindestens einem Monat Fahrverbot zu ahnden.
Im Bereich von Parkplatzein- und Ausfahrten sind Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie standortgebundene Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (Blitzer) einzurichten.
Und da hier der PKW-Fahrer mit Sicherheit kein Verständnis für haben wird und solche Forderungen lieber angreift als unterstützt, sollte man dieses in Form einer Petition einbringen.
So, und nun dürfte Ihr mich gerne interaktiv steinigen (ich verweise hierzu auf die Grafik in diesem Artikel)
Ich bin voll dafür, poste den Link zur Petition und ich trag mich ein. Auch wenn nie was daraus wird. Ausserdem bin ich noch für eine Petiton die die einhaltung des §21a des Arbeitszeitgesetztes erzwingt. Ich hab die Schnauze voll von 14 Stunden Schichten.
standest du rein zufällig an der Andreas-Meyer-Straße?
Ansonsten das nächste mal in der Halskestraße versuchen (wenn Du dort nicht durchgefahren bist.. )
Grüße aus Hamburg
@Max Murks:
Das Problem an/mit dem §21a ist, dass DU als Fahrer dafür zu sorgen hast, dass er eingehalten wird. Ergo bekommst DU als erstes das Holz zwischen die Hörner, wenn Du gegen ihn verstösst.
Da es sich der Gesetzgeber gerade bei Berufkraftfahrern jedoch sehr einfach macht und immer dem zuerst das Geld aus der Tasche zieht, dem es am meisten schmerzt (hier hofft der Gesetzgeber darauf, dass dadurch die Fahrer aus eigener “Motivation” agieren), wird sich wohl nichts daran ändern. Anders ausgedrückt: man macht einfach das Opfer zum Täter.
@Robert:
Nee, es war der Pinkertweg. Werde ich mir merken, und zack, im Navi gespeichert.
Da kann ich nur voll und ganz zustimmen. Leider nehmen die meisten Menschen viel zu wenig oder gar keine Rücksicht auf LKW Fahrer. Immer wieder wird nur über LKWs geschimpft und dabei völlig vergessen das sie absolut unverzichtbar sind. Auf jeden Fall brauchen LKW Fahrer auch genügend Ruhe und vor allem auch Freizeit. Wer ständig übermüdet fahren muss ist schließlich nicht nur ein Risiko für sich selbst sondern für alle Menschen die in der Nähe sind.