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Fronleichnam, 3. Juni 2010

Gesetzliche Feiertage sind eine schöne Sache. Kann man diese doch als “Brückentage” für lange Wochenenden oder als Ergänzungstage zum eingereichten Urlaub nutzen.

Für Berufkraftfahrer stellen sie jedoch schon eine etwas größere Hürde dar. Bundeseinheitliche Feiertage sind ja noch realtiv easy zu Handeln, da man nicht zwischen den Bundesländern unterscheiden muss – “lustig” wird es aber, wenn Feiertage nicht nur vom Bundesland abhängig sind, sondern auch noch regional, also auf Städte/Kreise bezogen werden!

So auch Fronleichnam. In dieser Liste kann man schön erkennen, wo man Fronleichnam als kompletten, gesetzlich anerkannten Feiertag eingestuft hat, und wo er gänzlich unbeachtet bleibt. Für mich als LKW-Fahrer die totale Hölle, für die Dispo ebenso.

Ich bin ja mal gespannt, was ich an diesem Tage machen werde, da meine momentane Linie durch einen solchen Bezirk führt, welcher Fronleichnam als gesetzlichen Feiertag eingestuft hat.

Also ich wäre ja für die Abschaffung von regionalen Feiertagen, und die Schaffung von ausschließlich bundeseinheitlichen Feiertagen. Speziell Berlin und Brandenburg sollten ihre Feiertage einheitlich regeln!

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1 Kommentar zu „Fronleichnam, 3. Juni 2010“

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