Es war einmal ein Strausberger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Dieser wurde beauftragt, gegen einen Arbeitgeber vorzugehen, der so mir nix dir nix einfach Lohn einbehalten hat aus einer sehr viel früheren Tätigkeit, welche mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis nichts zu tun hatte.
Dieser Rechtsanwalt bekam von seinem Mandanten alle nötigen Unterlagen und auch die Bestätigung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten.
Üblicherweise verlangen die Rechtsschutzversicherungen eine Stellungnahme zum Streitfall, bevor sie einer Kostenübernahme zusagen, und im Normalfall kümmert sich da der Rechtsanwalt drum. Nicht so dieser Strausberger Rechtsanwalt. Er wälzte dieses lieber auf den Mandanten ab, der zwischenzeitlich einen echt üblen Schicksalsschlag erlitten hatte, und von nichts und niemandem mehr etwas hören wollte.
Der Mandant hatte vor diesem Schicksalsschlag eine Stellungnahme verfasst und auch an die Rechtsschutzversicherung gesandt – diese jedoch behauptete felsenfest, keine erhalten zu haben, und forderte nach diesem Schicksalsschlag des Mandanten nochmals zur Angabe einer Stellungnahme auf, wozu dem Mandanten derzeit jedoch nicht der Kopf stand, denn er hatte andere Probleme größerer Natur.
Da der Rechtsanwalt zuvor jedoch mehrfach darauf hinwies, dass er erst mit der Zusage der Rechtschutzversicherung agieren könne, machte sich der Mandant weiter keinerlei Gedanken um diesen Vorfall, denn er hatte ja derzeit andere Tiefschläge zu verarbeiten.
Das war ein Fehler, denn der Rechtsanwalt verfasste eine Kostennote, welche jenseits von Gut und Böse war für erbrachte Leistungen!
Wiedereinmal bestätigte sich, dass die Menschheit abgrundtief schlecht ist, dass selbst Rechtsanwälte (und gerade diese) das Blaue vom Himmel herunterlügen, um irgendwie Kohle zu machen – der Mandant, mittlerweile wieder in einer Stellung und fernab der Heimat, beliess es erstmal dabei, denn ohne Leistung keine Kohle, so dachte er zumindest!
Zwischenzeitlich flatterte dem Mandaten ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus, durch eben solchen Rechtsanwalt. Selbstverständlich wurde dem widersprochen, mit der gleichen Begründung, nämlich keine Leistung keine Kohle.
Dieser Rechtsanwalt wurde nun gerichtlich aufgefordert, Stellung zu seiner Kostennote zu beziehen – wieder einmal log er dass sich die Balken biegen, was er angeblich alles für Leistungen erbracht haben will. Aufgeführt waren auch Kosten für Schriftverkehr etc pp, nebst Aufwände mit der Rechtschtzversicherung. Das Strausberger Gericht glaubte dem selbstverständlich, denn Rechtsanwälte sagen ja immer die Wahrheit, und beschloss den sogenannten Titel über eine mittlerweile horrende Summe gegen den Mandanten!
Es folgten Pfändung von zukünftigen Sozialleistungen beim Rentenversicherungsträger (!!!), Kontosperrung bei der Ehefrau (!!!), und andere Aktivitäten, mit welchen dieser Rechtsanwalt dem Mandanten das Leben sinnlos erschwerte.
Bei der Sperrung des Kontos der Ehefrau ist sich der Mandant nach rechtsanwaltlichem Rat nun sicher, dass er damit die Grenze des Legalen beweisbar überschritten hat, denn er gab die Kontonummer der Frau als die des Mandanten aus!
Nun stand der Gerichtsvollzieher bei dem Mandanten vor der Tür. Dieser hatte expliziete Order, nach Dingen wie einer Fotokamera zu schauen, und auch nach einem Audi.
____________ S C H N I T T _____________
Hallo Herr Rechtsanwalt, schön dass Sie mein bescheidenes Blog lesen und sich daraus Informationen holen. Da spare ich mir ja glatt die 0,55 € für eine Briefmarke.
Ich schlage Ihnen hiermit einen Deal vor:
Dass die Kontopfändung bei meiner Frau alles andere als legal war, brauche ich Ihnen als Rechtsanwalt ja sicher nicht zu sagen, und ich möchte wetten, dass Ihnen ein Gerichtsprozess wegen dieser Sache äußerst unangenehm sein dürfte, zumal ich dafür Sorge tragen würde, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, welcher Rechtsanwalt hinter solchen Machenschaften steckt – auch die Rechtsanwaltskammer hat für solche Gebahren immer ein offenes Ohr und nimmt Hinweise dankbar entgegen.
Auch dürfte das Gericht Ihre Stellungnahme zu Ihrer Kostennote in diesem Zusammenhang dann in einem anderen Licht sehen, was nochmals etwas Ärger bereiten dürfte.
Sie besinnen sich den Tatsachen und wir reden über maximal 100,- €, und ich vergesse alles weitere was geschehen ist.
Gerne dürfen Sie sich dazu auch hier äußern. Sollte es Ihnen jedoch angenehmer sein, dem Deal schriftlich zuzustimmen, bleibt Ihnen dieser Weg selbstverständlich offen.
Deal?
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