Über die Elastizität von Beschlüssen aus dem Stadthaus
Das nebenstehende Bild zeigt meinen LKW, wie ich ihn am Wochenende immer abstelle.
Ordnungsgemäß nach StVO auf einer beschilderten Parkfläche (ohne Fahrzeugeinschränkung und Parkflächenmarkierung auf der Straße), mit ausreichend Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein (5,20m), und aufgeklappten Parkwarntafeln.
Diese Stellfläche habe ich mir bei Begin meiner Tätigkeit in meiner jetztigen Firma sehr sorgfältig ausgesucht – es wurde sogar die Polizei hinzugezogen, welche die Eignung dieser Parkmöglichkeit einst bestätigte.
Das war notwendig, da Strausberg das Politessen-Eldorado im osten ist – hier kriegt alles und jeder ein Ticket verpasst, der auch nur im Ansatz (zumindest nach Ansicht der Politessen) regelwidrig parkt, hält, oder sonstig nicht ins Weltbild dieser kleinen Behörde aus Strausberg passt.
Und um ehrlich zu sein, hat es mich schon sehr verwundert, dass ich bis letzte Woche von dieser Behörde wegen dem LKW in Ruhe gelassen wurde, denn er steht in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus, und das geht ja mal garnicht, wenn man nach den den bisherigen Aussagen einiger Stadthausangestellten geht, welche sich montags durch den LKW genötigt sehen, 20m weiter laufen zu müssen.
Aber wie man sieht, ist vor dem LKW noch jede menge Platz, sodass ich mir in keinster Weise auch nur ansatzweise irgendeiner Schuld bewusst bin, denn auch ich MUSS irgendwann den LKW abstellen, um meiner gesetzlichen Ruhepflicht nachzukommen.
Dann hing nun plötzlich dieser Zettel am Scheibenwischer des LKW – nur zu gerne hätte ich gesehen, wie sich der-/diejenige fast das Genick bricht, um an den Scheibenwischer zu kommen.
“Regelmäßiges Parken mit einem LKW im Wohngebiet” wurde mir vorgeworfen – hmm, Wohngebiet, da wurde verkehrsrechtlich schon viel zu gesagt, und noch mehr zu gestritten, denn ich bin ja nicht der einzige Berufskraftfahrer, der sich mit ignoranten Anwohnern/Stadtangestellten/Ordnungsämtern konfrontiert sieht.
Die StVO sagt im § 12 (3a) dazu folgendes:
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Aha, wir stellen also fest, dass das Ordnungsamt sicher Recht gehabt hätte, wenn es sich dort um ein Wohngebiet gehandelt hätte! ![]()
Wir stellen ebenso im Umkehrschluss fest, dass das Ordnungsamt ein Vergehen behaupten würde, wenn es sich dort NICHT um ein Wohngebiet handelt.
Der Polizist damals hatte gesagt, dass speziell diese Parkfläche NICHT zu einem Wohngebiet gehören würde, und selbst wenn das so wäre, gelte immernoch die Aussage, dass ein Wohngebiet auf DEM ERSTEN BLICK als Wohngebiet zu erkennen sein MUSS, denn Verkehrsteilnehmer sind keine Baurechtsexperten, die die Baunutzungsverordnung auswendig können müssen! Hierzu gibt es übrigens mindestens genauso viele richterliche Bestätigungen, wie es gegenteilige Aussagen gibt – logisch, denn was wäre ein Bürohengst und Paragraphenreiter, wenn es plötzlich eingestehen müsste, dass andere (Laien) das garnicht direkt beherzigen müssen? Richtig, ein armer Wicht mit noch weniger Aufmerksamkeit, und das geht ja auch nicht.
Auf meinen Widerspruch nebst Beschwerde kam das bereits erwartete “Bäääääh, ist doch ein Wohngebiet, alles bleibt wie es ist” Zwar nicht mit den Worten, aber mit diesem Sinn (in den Bildern unten ist das Schreiben mit dabei).
Dank eines äußerst netten Menschen, dessen Namen ich hier aus seinen beruflichen Gründen nicht nennen werde, konnte ich auf der äußerst unübersichtlichen Website dieser tollen Stadt sogar den aktuellen Baunutzungsplan finden, nach welchem die jeweiligen Gebiete eingeteilt werden. Diese Pläne beinhalten meist tausend Sätze sinnloses Blabla, und zwei oder drei Aussagen, auf welche es ankommt, und wenn man Glück hat, ist sogar noch eine Zeichnung dabei.
Da diese äußerst ausführlichen Beschlüsse komprimiert auf eine DIN A4-Seite gepresst wurden, musste ich mir diesen Beschluss mehrmals in verschiedenen Auflösungen ausdrucken – aber schließlich hatte man dann das gewünschte Ergebnis.
Wie man in den Ausdrucken deutlich sieht, steht der LKW (durch einen roten Strich markiert) sowas von eindeutig in einem Mischgebiet (also KEINEM Wohngebiet), dass dies selbst ein Blinder mit Krückstock erkennen würde.
Selbstverständlich beschwerte ich mich gleich erneut über die Aussage, dass es sich dort um ein Wohngebiet handeln würde – bis heute keine Reaktion. Ich gehe mal davon aus, dass nun erstmal beraten wird, wie man ohne das Gesicht zu verlieren aus dieser Nummer wieder herauskommt, denn ich habe bei Aufrechterhalten der Verwarnung (später dann Bußgeldbescheides) gleich Klage vor dem Gericht angekündigt. uch wird demnächst bestimmt eine interne Sitzung stattfinden, wie man den LKW schnellstmöglich dort anderweitig verbannen kann, denn so eine Stadt kann ja schließlich nicht so eine Schlappe hinnehmen!
So, und nun bin ich äußerst gespannt, wie sich die Stadt verhalten wird, denn selbstverständlich bleibt mir keine andere Möglichkeit, als dieses Ding voll durchzuziehen, denn das ist die einzige Parkmöglichkeit für einen LKW – wenn ich den LKW nirgends mehr parken darf (und das Gewerbegebiet zähle ich NICHT als Möglichkeit mit), kann ich meinen Job an den nagel hängen und einen auf Assi machen und Stütze kassieren gehen!
Liebe mitlesenden Strausberger. In diesem Beitrag sind zwei Bilder vom geparkten LKW zu sehen – wo ist das Problem, dort zu parken? Was stört Euch an diesem? Da sind massig Stellflächen ungenutzt, niemand wird belästigt oder gar genötigt, der LKW läuft dort NIE stundenlang warm, etc pp. Oder ist es tatsächlich nur das Feindbild LKW und die pure Existenz?
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Verschwinde doch endlich aus diesem unsäglichen Kaff. Hab sowas weder in Erlangen noch hier in Dortmund erlebt. Hier sind fußläufig auch genug Stellflächen
@Sandra: Wenn das immer alles so einfach wäre.
Aber in einem hast Du vollkommen Recht: unsägliches Kaff!!!
Freizügigkeit ist ein vom Grundgesetze verbürgtes Recht
Fingerfesseln aber auch, und ich will mich nicht entscheiden müssen zwischen Pest und Cholera!
Ich kann Dir zwar nicht sagen, wie die Sache ausgeht, aber ich prophezeie dass dort in der nächsten Zeit ein exklusives Parkverbot für LKW eingerichtet wird…
Kleinschwänzige Bürokratenärsche halt.
Viel Glück!
oder das schmucke blaue “P” durch ein Zusatzzeichen “Nur für PKW” aufgewertet wird.
Wie ich schon angekündigt habe, gibt es auch noch den gerichtlichen Rechtsweg, und es dürfte schwerfallen, nach dieser Aktion eine solche Parkraumänderungsaktion logisch zu begründen, welche gerichtlich standhält – Thema Behördenwillkürr.
Gerichte stehen da unheimlich drauf, und niemand zwingt mich, die Klage erst vor dem Amtsgericht in Strausberg einzureichen.
Recht hast Du natürlich, aber: Wie lange dauert es “auf kleinem Dienstweg” ein Schild genehmigt zu bekommen und aufzustellen? Hier in der Landeshauptstadt von NRW rund eine Woche.
Und wie lange dauert ein Gerichtsverfahren? Bzw. mehrere. Erst wirst Du wohl vor den Bußgeldrichter gezerrt um dann hoffentlich! als strahlender Sieger von dannen zu ziehen. Könnte noch relativ schnell gehen, so schätzungsweise ein halbes Jahr. Das Schild wegzuklagen dürfte dann vor dem Verwaltungsgericht erheblich länger dauern. Das Ergebnis ist allerdings offen, da die Kommune sich hier allerlei Begründungen aus den Haaren ziehen kann dass das Parken von LKW an ausgerechnet dieser Stelle plötzlich höchst gefährlich ist. Diese letzte Nummer wäre mir persönlich zu heiss.
Wahrscheinlicherweise sehe ich mal wieder viel zu Schwarz, diesen Bürokratenärschen traue ich jedoch jede Schlechtigkeit zu um ihr Gesicht zu wahren.
Es ist ja gerade das traurige in diesem Sch…..önen Staat in dem wir leben.Wir halten die Wirtschaft aufrecht. Wir sorgen für den ganzen (teils unnötigen) Luxus unserer Mitmenschen.
Wenn es aber darum geht ein Wochenende mit der Familie zu verbringen, was für diese Bürokratenärsche selbstverständlich ist, gönnt man uns noch nichtmal 20 Meter Stellfläche für den LKW. Und dank der kruden Fahrpersonalverordnung gönnt man uns manchmal noch nichtmal ein Wochenende zu Hause. Kotzen könnt ich, einfach nur kotzen.
Ich habe im übrigen das selbe Problem. Ich darf hier mit dem LKW nicht mal vor die Haustür fahren, da nur Lieferverkehr zulässig. Da wo ich parken könnte hab ich garantiert schnellstens ein neues Firmenlogo, da wo ich sicher parken könnte darf ich nicht.
Allerdings muss ich zum Schluss auch mal anmerken, dass ich hier in Düsseldorf auf den Ämtern bisher nur äusserst fair und Lösungsorientiert behandelt wurde. Wartezeiten halten sich in Grenzen. Schikane o.ä. hab ich noch nicht erlebt.
Selbst die Knöllchen der “Damen” der Verkehrsüberwachung habe ich bisher immer wegbekommen, da die Bußgeldstelle einsieht das man 24 Tonnen Wein für ein Geschäft das nur Freitags nachmittags und Samstags öffnet halt auch nur mit entsprechend grossem Auto zu entsprechenden Zeiten Anliefern kann und 23 Meter Ladezone (18m LKW, ~2m Hebebühne, rest Bewegungsfläche, zusätzlich Platz zum Umbrücken da Lafette ohne Hebebühne)in der Innenstadt nirgends vorzufinden sind. Und ein Knöllchen dafür bekomme ich eigentlich jedes mal, d.h. alle vier bis fünf Wochen. Du siehst, es geht auch anders. Die Stadt muss es halt nur wollen…
Das meinige Problem ist, dass ich garkeine andere Wahl habe als zu klagen, denn es gibt hier sonst nirgends eine erlaubte Möglichkeit (ausser das abseits gelegene Gewerbegebiet, wo sich die Polen und Russen beim Klauen die Klinke geben), und unsere Stadt … naja, da habe ich schon viel zu geschrieben – die tickt nicht mehr ganz sauber! Die planen hier jetzt ein Einkaufszentrum mitten in der Altstadt, wo Du als Gliederzugfahrer im scharfen Winkel über rechts in eine Ladezone drücken sollst, welche zugleich Zufahrt für die PKW-Parkplätze ist! Da packste Dir nur noch an den Schädel!
Wie gesagt, wenn ich das nicht bis zum bitteren Ende durchziehe, kann ich meinen Job an den Nagel hängen und ALG2 beantragen gehen!