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Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!

Erstmal vorneweg, eine Frage zu Verordnungen und Gesetzen:
Sind diese bindend, wenn ordentlich beschlossen und in Kraft gesetzt?
Also nach meinem Rechtsverständnis ist ein Nutzungs- und Bebauungsbeschluß zu einer Fläche eindeutig und schlüssig, wenn aussagekräftig formuliert.

Wenn ein rechtskräftiger Beschluss also besagt, dass eine bestimmte Fläche ein Mischgebiet ist, ist es per Definition ein Mischgebiet und kein Wohngebiet, oder was auch immer, was einem gerade in den Kram passt, oder? Mit anderen Worten, ein solcher Beschluss lässt keinen Spielraum für Ansichten, Meinungen und Auslegungen, die einem Mischgebiet widersprechen, denn es ist per Beschluss (rechtskräftig) bis auf weiteres ein Mischgebiet.

Auch ist es vollkommen uninteressant, ob die Fläche bereits bebaut ist, oder nicht – auch die Art der Bebauung, welche zuerst auf dieser Fläche stattfindet, sagt nichts gegenteiliges zu einem Beschluss, selbst wenn es ein reines Wohnhaus wäre!

Das Ordnungsamt Strausberg, in diesem Falle recht realitätsfremd vertreten durch Frau Ute Stensch, hat da jedoch so ihre eigene MEINUNG dazu, und neigt leider zur totalen Selbstüberschätzung, indem sie diese Meinung (und mehr ist es auch nicht) auch noch als rechtens vertritt!

Lest selbst – ich habe mich vorhin fast gekringelt vor Lachen! Sowas soll zu entscheiden haben, was Recht ist – gute Nacht Strausberg! :lol: :lol: :lol:

Es erklärt sich von selbst, dass ich nun den Bußgeldbescheid abwarten muss, um sodann Klage einzureichen, denn diese typisch Strausberger Amtsidiotie spiele ich nicht mit!

Es ist mir absolut SCHEISSEGAL, was manche Sesselfurzer gerne hätten – wir leben in einem organisierten Staat, und auch für Behörden haben Verordnungen, Gesetze und Paragraphen bindende Rechtskraft, und das wird auch Strausberg lernen!!! Nur gut, dass ich noch massig Resturlaub habe. :mrgreen:

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9 Kommentare zu „Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!“

  • Arno:

    aber du MISSBRAUCHST doch die arme straße! das geht doch nich! ;)

    • truckstop24.net:

      Aber echt ma. Mache ich da doch einfach einen Betriebshof draus. Wie kann ich mich auch erdreisten, einfach so den LKW parken zu wollen! Echt schlimm, was ich mir so herausnehme. :razz: :mrgreen:

  • Jan:

    Es ist ein Mischgebiet aber doch kein Mischgebiet? :shock:
    Ja nee, iss klar.

    Ich hoffe ja wirklich, dass die Gemeinde derart auf den Sack bekommt, dass Du Montags noch nen Ferero Rocher unter dem Scheibenwischer klemmen hast. Hoffentlich hast Du einen Anwalt der sich im Verkehrsrecht auskennt. Das schaffst Du nicht alleine. Viel Erfolg.

    • truckstop24.net:

      Na mal schauen, was dabei heraus kommt – ich bin es langsam nur leid, mit welchen Mitteln die Stadt versucht, eigene Fehler zu überdecken, und dass sie dabei sogar über Leichen geht, denn schließlich hängt da auch ein Job dran!

  • Ralf:

    Da wirst du bei Gericht aber scheitern. Ein Bebauungsplan definiert nur die MÖGLICHE Nutzung, nicht die tatsächliche Nutzung. Stehen in einem Mischgebiet ausschließlich Wohnhäuser, kann die Baugenehmigung für ein Industriegebäude mit dem Hinweis auf die tatsächliche Nutzung versagt werden. Das Wort “Plan” in Bebauungsplan sagt schon aus das die Nutzung nur so geplant ist, nicht das die Nutzung tatsächlich so durchgeführt werden muss.
    Zudem bezeichnet “Mischgebiet” nicht zwangsweise die Nutzung mit Wohn- und Industriegebäuden. Es kann sich auch um Wohngebäude mit z.B. einem großen Einkaufszentrum handeln. Die vornehmliche Nutzung ist dann das Wohnen. In solchen Fällen spricht man von “allgemeinen Wohngebieten”. Und dort ist das regelmäßige Parken leider verboten.

    Ganz davon mal abgesehen, gehört die Straße bzw. deren Nutzung nicht zum Bebauungsplan. Daher ist es z.B. möglich eine bestehende Straße zu einer Umgehungsstraße zu machen, selbst wenn diese quer durch ein Wohngebiet führt.

    Anfechten kannste den Bußgeldbescheid indem du verlangst das sie das regelmäßige Parken nachweisen. Das dürfte schwer werden so lange keine Zeugen bzw. Fotos existieren. Und selbst wenn Zeugen oder Fotos existieren, ist der Begriff “regelmäßig” sehr schwammig. Das eine Gericht sieht schon eine Regelmäßigkeit gegeben wenn jemand immer mal wieder dort parkt. Andere Gerichte setzen voraus dass das Parken quasi nach Terminkalender erfolgt und “vorhersehbar” ist.

  • truckstop24.net:

    Na mal schauen, was daraus noch wird.
    Jedenfalls habe ich keine andere Wahl, als das auszufechten, denn irgendwo MUSS ich den Kübel ja abstellen.

  • maik:

    >>> …denn irgendwo MUSS ich den Kübel ja abstellen.

    Ja, so schaut es aus. Nur mit dem Problem stehst Du, wie viele andere auch, alleine da.

    • truckstop24.net:

      Das ist unsere scheinheilige, egoistische und verlogene Gesellschaft! Rein nach dem Motto “Was geht mich fremdes Elend an”.
      Die positiven Eigenschaften eines LKW wollen alle, aber dass selbst ein LKW irgendwann mal stehen muss, wird schön ausgeblendet.
      Wundert mich ja, dass ich bis jetzt noch nicht zu hören bekommen habe “stellen sie den doch auf dem Firmenhof ihrer Firma ab”, dann hätte ich lachend unterm Tisch gelegen – sind ja nur 500km Distanz. :D

  • [...] Letzte Kommentare truckstop24.net bei Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!maik bei Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!truckstop24.net bei Totaler [...]

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