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Archiv für die Kategorie „Strausbergiges“

Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!

Erstmal vorneweg, eine Frage zu Verordnungen und Gesetzen:
Sind diese bindend, wenn ordentlich beschlossen und in Kraft gesetzt?
Also nach meinem Rechtsverständnis ist ein Nutzungs- und Bebauungsbeschluß zu einer Fläche eindeutig und schlüssig, wenn aussagekräftig formuliert.

Wenn ein rechtskräftiger Beschluss also besagt, dass eine bestimmte Fläche ein Mischgebiet ist, ist es per Definition ein Mischgebiet und kein Wohngebiet, oder was auch immer, was einem gerade in den Kram passt, oder? Mit anderen Worten, ein solcher Beschluss lässt keinen Spielraum für Ansichten, Meinungen und Auslegungen, die einem Mischgebiet widersprechen, denn es ist per Beschluss (rechtskräftig) bis auf weiteres ein Mischgebiet.

Auch ist es vollkommen uninteressant, ob die Fläche bereits bebaut ist, oder nicht – auch die Art der Bebauung, welche zuerst auf dieser Fläche stattfindet, sagt nichts gegenteiliges zu einem Beschluss, selbst wenn es ein reines Wohnhaus wäre!

Das Ordnungsamt Strausberg, in diesem Falle recht realitätsfremd vertreten durch Frau Ute Stensch, hat da jedoch so ihre eigene MEINUNG dazu, und neigt leider zur totalen Selbstüberschätzung, indem sie diese Meinung (und mehr ist es auch nicht) auch noch als rechtens vertritt!

Lest selbst – ich habe mich vorhin fast gekringelt vor Lachen! Sowas soll zu entscheiden haben, was Recht ist – gute Nacht Strausberg! :lol: :lol: :lol:

Es erklärt sich von selbst, dass ich nun den Bußgeldbescheid abwarten muss, um sodann Klage einzureichen, denn diese typisch Strausberger Amtsidiotie spiele ich nicht mit!

Es ist mir absolut SCHEISSEGAL, was manche Sesselfurzer gerne hätten – wir leben in einem organisierten Staat, und auch für Behörden haben Verordnungen, Gesetze und Paragraphen bindende Rechtskraft, und das wird auch Strausberg lernen!!! Nur gut, dass ich noch massig Resturlaub habe. :mrgreen:

Über die Elastizität von Beschlüssen aus dem Stadthaus

Das nebenstehende Bild zeigt meinen LKW, wie ich ihn am Wochenende immer abstelle.
Ordnungsgemäß nach StVO auf einer beschilderten Parkfläche (ohne Fahrzeugeinschränkung und Parkflächenmarkierung auf der Straße), mit ausreichend Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein (5,20m), und aufgeklappten Parkwarntafeln.

Diese Stellfläche habe ich mir bei Begin meiner Tätigkeit in meiner jetztigen Firma sehr sorgfältig ausgesucht – es wurde sogar die Polizei hinzugezogen, welche die Eignung dieser Parkmöglichkeit einst bestätigte.

Das war notwendig, da Strausberg das Politessen-Eldorado im osten ist – hier kriegt alles und jeder ein Ticket verpasst, der auch nur im Ansatz (zumindest nach Ansicht der Politessen) regelwidrig parkt, hält, oder sonstig nicht ins Weltbild dieser kleinen Behörde aus Strausberg passt.

Und um ehrlich zu sein, hat es mich schon sehr verwundert, dass ich bis letzte Woche von dieser Behörde wegen dem LKW in Ruhe gelassen wurde, denn er steht in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus, und das geht ja mal garnicht, wenn man nach den den bisherigen Aussagen einiger Stadthausangestellten geht, welche sich montags durch den LKW genötigt sehen, 20m weiter laufen zu müssen.

Aber wie man sieht, ist vor dem LKW noch jede menge Platz, sodass ich mir in keinster Weise auch nur ansatzweise irgendeiner Schuld bewusst bin, denn auch ich MUSS irgendwann den LKW abstellen, um meiner gesetzlichen Ruhepflicht nachzukommen.

Dann hing nun plötzlich dieser Zettel am Scheibenwischer des LKW – nur zu gerne hätte ich gesehen, wie sich der-/diejenige fast das Genick bricht, um an den Scheibenwischer zu kommen. :lol:

“Regelmäßiges Parken mit einem LKW im Wohngebiet” wurde mir vorgeworfen – hmm, Wohngebiet, da wurde verkehrsrechtlich schon viel zu gesagt, und noch mehr zu gestritten, denn ich bin ja nicht der einzige Berufskraftfahrer, der sich mit ignoranten Anwohnern/Stadtangestellten/Ordnungsämtern konfrontiert sieht.

Die StVO sagt im § 12 (3a) dazu folgendes:
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  • in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  • in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  • in Kurgebieten und
  • in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Aha, wir stellen also fest, dass das Ordnungsamt sicher Recht gehabt hätte, wenn es sich dort um ein Wohngebiet gehandelt hätte! ;-)
Wir stellen ebenso im Umkehrschluss fest, dass das Ordnungsamt ein Vergehen behaupten würde, wenn es sich dort NICHT um ein Wohngebiet handelt.

Der Polizist damals hatte gesagt, dass speziell diese Parkfläche NICHT zu einem Wohngebiet gehören würde, und selbst wenn das so wäre, gelte immernoch die Aussage, dass ein Wohngebiet auf DEM ERSTEN BLICK als Wohngebiet zu erkennen sein MUSS, denn Verkehrsteilnehmer sind keine Baurechtsexperten, die die Baunutzungsverordnung auswendig können müssen! Hierzu gibt es übrigens mindestens genauso viele richterliche Bestätigungen, wie es gegenteilige Aussagen gibt – logisch, denn was wäre ein Bürohengst und Paragraphenreiter, wenn es plötzlich eingestehen müsste, dass andere (Laien) das garnicht direkt beherzigen müssen? Richtig, ein armer Wicht mit noch weniger Aufmerksamkeit, und das geht ja auch nicht. :razz:

Auf meinen Widerspruch nebst Beschwerde kam das bereits erwartete “Bäääääh, ist doch ein Wohngebiet, alles bleibt wie es ist” Zwar nicht mit den Worten, aber mit diesem Sinn (in den Bildern unten ist das Schreiben mit dabei).

Dank eines äußerst netten Menschen, dessen Namen ich hier aus seinen beruflichen Gründen nicht nennen werde, konnte ich auf der äußerst unübersichtlichen Website dieser tollen Stadt sogar den aktuellen Baunutzungsplan finden, nach welchem die jeweiligen Gebiete eingeteilt werden. Diese Pläne beinhalten meist tausend Sätze sinnloses Blabla, und zwei oder drei Aussagen, auf welche es ankommt, und wenn man Glück hat, ist sogar noch eine Zeichnung dabei.

Da diese äußerst ausführlichen Beschlüsse komprimiert auf eine DIN A4-Seite gepresst wurden, musste ich mir diesen Beschluss mehrmals in verschiedenen Auflösungen ausdrucken – aber schließlich hatte man dann das gewünschte Ergebnis.

Wie man in den Ausdrucken deutlich sieht, steht der LKW (durch einen roten Strich markiert) sowas von eindeutig in einem Mischgebiet (also KEINEM Wohngebiet), dass dies selbst ein Blinder mit Krückstock erkennen würde.

Selbstverständlich beschwerte ich mich gleich erneut über die Aussage, dass es sich dort um ein Wohngebiet handeln würde – bis heute keine Reaktion. Ich gehe mal davon aus, dass nun erstmal beraten wird, wie man ohne das Gesicht zu verlieren aus dieser Nummer wieder herauskommt, denn ich habe bei Aufrechterhalten der Verwarnung (später dann Bußgeldbescheides) gleich Klage vor dem Gericht angekündigt. uch wird demnächst bestimmt eine interne Sitzung stattfinden, wie man den LKW schnellstmöglich dort anderweitig verbannen kann, denn so eine Stadt kann ja schließlich nicht so eine Schlappe hinnehmen!

So, und nun bin ich äußerst gespannt, wie sich die Stadt verhalten wird, denn selbstverständlich bleibt mir keine andere Möglichkeit, als dieses Ding voll durchzuziehen, denn das ist die einzige Parkmöglichkeit für einen LKW – wenn ich den LKW nirgends mehr parken darf (und das Gewerbegebiet zähle ich NICHT als Möglichkeit mit), kann ich meinen Job an den nagel hängen und einen auf Assi machen und Stütze kassieren gehen!

Liebe mitlesenden Strausberger. In diesem Beitrag sind zwei Bilder vom geparkten LKW zu sehen – wo ist das Problem, dort zu parken? Was stört Euch an diesem? Da sind massig Stellflächen ungenutzt, niemand wird belästigt oder gar genötigt, der LKW läuft dort NIE stundenlang warm, etc pp. Oder ist es tatsächlich nur das Feindbild LKW und die pure Existenz?