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Archiv für die Kategorie „Strausbergiges“

Nun sind sie beide da

Heute nacht kam dann auch die zweite von 2 neuen Tram in Strausberg an, die Bombardier Flexity Berlin GT6-08, Wagennummer 0042, demnächst eingesetzt auf der Linie 89 der Strausberger Eisenbahn.

Die erste neue Tram, Wagennummer 0041, hatte gestern ihre Jungfernfahrt, und fährt ab sofort auf o.g. Linie.

Für mich interessant ist das Transportmittel, auf welchem die “Flex” transportiert wird, ein 5-Achs-Semitieflader mit Schienenbett von Goldhofer, Eigengewicht (inkl. Actros 4155) 40.000kg mit 30m (ausgefahrener) Ladefläche, und mobiler Rampe plus Seilwinde zum selbständigen Be-/Entladen.

Ausgeführt wurde der Transport von Universal Transport.

Und hier nun ein paar Bilder dazu:

Unverhofft kommt oft?

Heute war Termin bei der Frau Bürgermeisterin, und ich habe mir sagen lassen, dass es wohl ein recht entspanntes Gespräch war.
Sagen lassen deshalb, weil ich selbst nicht da war, und ich mich habe vertreten lassen. :)

Entspannt zumindest in die Richtung, dass zwar eine Person dort mit einem zur Faust geballtem Gesicht gesessen hat, diese aber durch die Frau Bürgermeisterin ausreichend im Zaum gehalten wurde. :D

Gerade eben erhielt ich dann eine eMail von der Frau Bürgermeisterin – man wünschte mir viel Kraft in meinem stressigen Job und allzeit unfallfreie Fahrt, und achja, so ganz nebenbei fielen dann so Aussagen wie “die Verwarnung wird zurückgenommen” und “das Zusatzzeichen wird noch heute entfernt”. :shock:

ratter ratter ratter … :mrgreen:

Wenn Ihr jetzt gerade mit offenem Mundwunkel und großen Augen vor dem Monitor hängt, und diese Gesichtsspastik langsam einem Grinsen weicht, geht es Euch gerade wie mir vorhin. :razz:

Also dass es nicht an diesem Blog hier gelegen hat, dürfte jedem klar sein (zu verbal aggressiv – ich liebe diesen Begriff seit heute) :D
War es also die Rethorik in den Schreiben? (Wer Ironie findet, darf sie behalten) :razz:
Oder das dezente Einmischen von anderen Leuten, die im Stadthaus was zu sagen haben?
Oder gar die Nachfrage des Kreises, warum ein nicht genehmigtes Schild aufgestellt wurde?
Oder die Aussicht, dass bei einem Gerichtsprozess unschöne und unerwünschte Nebenauflagen formuliert worden wären?
Oder hat meine Hartnäckigkeit angefangen zu nerven?
Oder ist man dort auch zur Einsicht gekommen, dass so ein stehender LKW eine prima Geschwindigkeitsbremse für Raser ist?
Oder ist mein neuer Lieblingskandidat der Strausberger Linken zurückgerudert?
Oder habe ich gar Fans im Stadthaus? :grin:
Oder, oder oder …

Ich weiss es nicht – ich weiss nur, dass ich nun erstmal wieder meinen Seelenfrieden habe, wenn ich am Wochenende aus dem LKW steige.
Ich weiss aber auch, dass das nicht endgültig ist, denn irgendwann wird diese Fläche eine Baustelle sein, und spätestens dann habe ich das gleiche Problem erneut, nämlich “wohin mit dem LKW?”, denn offizielle Parktaschen/-flächen oder gar -plätze gibt es noch immer nicht, und genau an diesem Punkt werde ich nun wohl weiter ansetzen müssen.

Ich verspreche hoch und heilig, dass ich im Bezug auf das Thema “LKW-Parkplatz in Strausberg” zukünftig “verbal ruhiger” werde, denn wie ich heute schon anderswo gelesen habe, erreicht man manchmal im ruhigen mehr. ;)

Vielen Dank an alle, die mich in welcher Art auch immer dabei unterstützt haben, und selbstverständlich auch Ihnen Frau Bürgermeisterin recht herzlichen Dank, denn auch ich mag es, wenn es nicht immer nur Stress gibt! ;-)

Gegenstellungnahme

Zeitungsartikel der MOZ v. 10.01.2012Sehr geehrter Herr Kunath.

Mit großer Verwunderung stelle ich fest, dass Kommunalpolitiker immer wieder gerne “Sicherheitsaspekte” aufgreifen, wenn man irgendetwas verhasstes, ungeliebtes und/oder störendes entfernt wissen möchte.

Das erinnert mich nur allzu stark an die Versuche der Bundesregierung, aberwitzige Sicherheitsgesetze einzuführen, welche bei genauerer Betrachtung nicht nur sittenwidrig sind, sondern gegen zahlreiche andere Gesetze verstossen, und nicht selten sind es DIE LINKEn, die bei solchen Forderungen ganz vorne dabei sind.

So entnehme ich Ihrer Aussage, dass Sie bereits einen fahrenden LKW als potenzielle Gefahr sehen, der mit allen erdenklichen Mitteln und Möglichkeiten ferngehalten werden muss, sei es nun fahrend, oder ruhend.

Ich erspare mir jetzt mal die Auflistung, in wievielen Punkten LKW für unsere Gesellschaft überlebensnotwendig sind.
Auch erspare ich mir Ihnen aufzulisten, mit welchen Problemen im Alltag der Fahrer eines LKW zu kämpfen hat, nur weil “Sicherheit über alles geht”.

Was ich Ihnen aber nicht erspare, ist der Vorwurf des billigen Populismus!

Der LKW, um welchen es dort geht, kommt in aller Regelmäßigkeit zu Zeiten dort an, zu welchen weder Schul- noch Musikbetrieb existiert – von einer Gefährdung von Schülern kann hier also in keinster Weise die Rede sein, es sei denn, die Hegermühlengrundschule hat neuerdings den Lehrbetrieb in die Nachtstunden verlegt, was mir dann entgangen wäre, da auch mein Sohn dort zur Schule geht!

Was den bereits geparkten LKW betrifft, der notgedrungen auch noch in den Montag hinein dort parkt, so hat dieser äußerst effektiv dafür gesorgt, dass sich PKW-Fahrer an die dortige Tempo-30-Regelung gehalten haben, was ohne LKW nur extrem selten der Fall war/ist!

Auch LKW-Fahrer haben, man soll es kaum glauben, ab und zu mal einen Wohnort, an welchen sie recht unregelmäßig zurückkehren, um sodann die gesetzlich auferlegte 45-Stunden-Pause einhalten zu können. Es ist also pures Wunschdenken, dass LKW nur mal eben schnell in eine Stadt hineinfahren, abladen, und dann ganz schnell wieder verschwinden!

Ihre obige abgedruckte Aussage trägt lediglich dazu bei, dass die überwiegend sinnlose öffentliche Hetze gegen LKW und dessen Fahrer in der Öffentlichkeit negativ meinungsbildend auf BILD-Niveau immer weiter vorangetrieben wird und sie diese Kämpfe auf dem Rücken derer austragen, die am allerwenigsten dafür können, und sie den Leuten das Leben schwer machen, die einfach nur Ihre Familie ernähren wollen.

Der LKW, der Ihnen ein Dorn im Auge ist, war bis vor kurzem IMMER zu 100% korrekt abgestellt, was in dieser Stadt eher Kunststück als normal ist, und durch die nun erfolgte Zusatzbeschilderung ist ein Parken in Strausberg zu 100% illegal!

Aussagen wie “es gibt genügend Firmen, bei welchen man LKW abstellen kann” kann ich Ihnen recht eindrucksvoll widerlegen – es gibt in Strausberg nicht eine Firma, welche dauerhaft/regelmäßig einen fremden LKW auf dem Gelände haben will! Ich habe mir in Strausberg bereits die Füße wund gerannt auf der Suche nach einer Alternative, nur um den LKW so stressfrei wie eben möglich parken zu können, denn auch ich kann mir besseres vorstellen, als auch noch in meiner verdammt knappen Freizeit mich wegen dem LKW herumärgern zu müssen!

Auch das Gewerbegebiet ist gänzlich ungeeignet, einen LKW zu parken! Zum einen sind LKW naturgemäß öfters mal beladen, wodurch ich als Fahrer meiner Firma und meinem Auftraggeber gegenüber eine Sicherungspflicht habe. Das Gewerbegebiet ist nur allzuoft an den Wochenenden Ort für Diebstähle jeglicher Art, da dass Gewerbegebiet weder als Durchgangsgebiet dient, noch anderweitiger Verkehr stattfindet, ist es schon fast eine Einladung zum Diebstahl, und bei aller Liebe, warum sollte ich an einem Ort einen beladenen und vollgetankten LKW abstellen MÜSSEN, wo Sie noch nichteinmal freiwillig ein Fahrrad an eine Laterne ketten würden???
Zum anderen eignet sich das Gewerbegebiet nicht als Parkort für LKW, da
1. die evtl. vorhandenen Parktaschen nicht groß/breit genug sind, und
2. beim Abstellen des LKW auf der Fahrspur der verbleibende Raum daneben zu gering ist!

Wir beide kennen den tatsächlichen Beweggrund für Ihre Aussagen – gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme, welche akzeptable Vorschläge zum zukünftigen Parken des LKW beinhaltet, denn eines ist Fakt, durch ein Verbot verschwindet nicht der LKW, denn es ist mein Beruf, LKW zu fahren, und auch zukünftig bin ich dazu verpflichtet, diesen abzuparken! Und da es zukünftig nun egal ist, wo der LKW parkt, beglückwünsche ich Sie im Namen eines jeden Berufskraftfahrers zu Ihrem erreichten Ziel, dass wir nun alle per se Kriminelle sind und faktisch Narrenfreiheit bei der Parkplatzwahl haben! Denn wenn es vollkommen egal ist, wo ich eine Ordnungswidrigkeit durch das Parken eines LKW begehe, muss ich mir auch keinen Kopf mehr machen, ob der LKW evtl. stören könnte oder nicht, denn das Ticket bekomme ich ja in jedem Fall, egal wo – damit haben Sie echt verdammt viel erreicht, die Strausberger sind bestimmt unheimlich stolz darauf, einen so fähigen Stadtverordneten unter sich zu haben! ;)

Zum Falschparken genötigt

So sieht es aus, wenn man durch die Stadt mit Ihren egoistischen Handlungen, ausgehend von einem Stadtverordneten der Linken, der leider Gottes schneller spricht als er denkt (billiger Populismus), nur durch seinen rechtlich anerkannten Beruf  kriminalisiert wird!

Anders ausgedrückt, durch das Anbringen des Zusatzzeichens wurde nun auch die letzte legale Parkmöglichkeit für LKW willkürlich genommen, sprich nun ist es vollkommen egal, wo ich den LKW parke – ein Ticket kassiere ich so oder so, denn was in den Köpfen der Strausberger nicht ankommt ist, dass ich den LKW parken MUSS, um meiner gesetzlichen Ruhezeit nachkommen zu können.

Da es nun vollkommen egal ist, WO ich den LKW parke, mache ich es nun wie der typische deutsche PKW-Fahrer, nämlich bloss keinen Schritt zu viel laufen, nach Möglichkeit direkt vor der Haustür – anders will es hier ja offensichtlich niemand!

Und ja, das kann man jetzt durchaus als Stänkern auffassen – scheiss auf die Tickets, die machen mich auch nicht ärmer als ich eh schon bin – die sind fortan mit einkalkuliert.

An all jene, welche sich darüber nun aufgeilen -> bedankt Euch bei den Linken. :razz:
Nur durch eine Erweiterung von dummen Verboten löst sich ein Problem nicht in Luft auf, liebe Stadtverwaltung! ;)

Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!

Erstmal vorneweg, eine Frage zu Verordnungen und Gesetzen:
Sind diese bindend, wenn ordentlich beschlossen und in Kraft gesetzt?
Also nach meinem Rechtsverständnis ist ein Nutzungs- und Bebauungsbeschluß zu einer Fläche eindeutig und schlüssig, wenn aussagekräftig formuliert.

Wenn ein rechtskräftiger Beschluss also besagt, dass eine bestimmte Fläche ein Mischgebiet ist, ist es per Definition ein Mischgebiet und kein Wohngebiet, oder was auch immer, was einem gerade in den Kram passt, oder? Mit anderen Worten, ein solcher Beschluss lässt keinen Spielraum für Ansichten, Meinungen und Auslegungen, die einem Mischgebiet widersprechen, denn es ist per Beschluss (rechtskräftig) bis auf weiteres ein Mischgebiet.

Auch ist es vollkommen uninteressant, ob die Fläche bereits bebaut ist, oder nicht – auch die Art der Bebauung, welche zuerst auf dieser Fläche stattfindet, sagt nichts gegenteiliges zu einem Beschluss, selbst wenn es ein reines Wohnhaus wäre!

Das Ordnungsamt Strausberg, in diesem Falle recht realitätsfremd vertreten durch Frau Ute Stensch, hat da jedoch so ihre eigene MEINUNG dazu, und neigt leider zur totalen Selbstüberschätzung, indem sie diese Meinung (und mehr ist es auch nicht) auch noch als rechtens vertritt!

Lest selbst – ich habe mich vorhin fast gekringelt vor Lachen! Sowas soll zu entscheiden haben, was Recht ist – gute Nacht Strausberg! :lol: :lol: :lol:

Es erklärt sich von selbst, dass ich nun den Bußgeldbescheid abwarten muss, um sodann Klage einzureichen, denn diese typisch Strausberger Amtsidiotie spiele ich nicht mit!

Es ist mir absolut SCHEISSEGAL, was manche Sesselfurzer gerne hätten – wir leben in einem organisierten Staat, und auch für Behörden haben Verordnungen, Gesetze und Paragraphen bindende Rechtskraft, und das wird auch Strausberg lernen!!! Nur gut, dass ich noch massig Resturlaub habe. :mrgreen:

Über die Elastizität von Beschlüssen aus dem Stadthaus

Das nebenstehende Bild zeigt meinen LKW, wie ich ihn am Wochenende immer abstelle.
Ordnungsgemäß nach StVO auf einer beschilderten Parkfläche (ohne Fahrzeugeinschränkung und Parkflächenmarkierung auf der Straße), mit ausreichend Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein (5,20m), und aufgeklappten Parkwarntafeln.

Diese Stellfläche habe ich mir bei Begin meiner Tätigkeit in meiner jetztigen Firma sehr sorgfältig ausgesucht – es wurde sogar die Polizei hinzugezogen, welche die Eignung dieser Parkmöglichkeit einst bestätigte.

Das war notwendig, da Strausberg das Politessen-Eldorado im osten ist – hier kriegt alles und jeder ein Ticket verpasst, der auch nur im Ansatz (zumindest nach Ansicht der Politessen) regelwidrig parkt, hält, oder sonstig nicht ins Weltbild dieser kleinen Behörde aus Strausberg passt.

Und um ehrlich zu sein, hat es mich schon sehr verwundert, dass ich bis letzte Woche von dieser Behörde wegen dem LKW in Ruhe gelassen wurde, denn er steht in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus, und das geht ja mal garnicht, wenn man nach den den bisherigen Aussagen einiger Stadthausangestellten geht, welche sich montags durch den LKW genötigt sehen, 20m weiter laufen zu müssen.

Aber wie man sieht, ist vor dem LKW noch jede menge Platz, sodass ich mir in keinster Weise auch nur ansatzweise irgendeiner Schuld bewusst bin, denn auch ich MUSS irgendwann den LKW abstellen, um meiner gesetzlichen Ruhepflicht nachzukommen.

Dann hing nun plötzlich dieser Zettel am Scheibenwischer des LKW – nur zu gerne hätte ich gesehen, wie sich der-/diejenige fast das Genick bricht, um an den Scheibenwischer zu kommen. :lol:

“Regelmäßiges Parken mit einem LKW im Wohngebiet” wurde mir vorgeworfen – hmm, Wohngebiet, da wurde verkehrsrechtlich schon viel zu gesagt, und noch mehr zu gestritten, denn ich bin ja nicht der einzige Berufskraftfahrer, der sich mit ignoranten Anwohnern/Stadtangestellten/Ordnungsämtern konfrontiert sieht.

Die StVO sagt im § 12 (3a) dazu folgendes:
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  • in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  • in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  • in Kurgebieten und
  • in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Aha, wir stellen also fest, dass das Ordnungsamt sicher Recht gehabt hätte, wenn es sich dort um ein Wohngebiet gehandelt hätte! ;-)
Wir stellen ebenso im Umkehrschluss fest, dass das Ordnungsamt ein Vergehen behaupten würde, wenn es sich dort NICHT um ein Wohngebiet handelt.

Der Polizist damals hatte gesagt, dass speziell diese Parkfläche NICHT zu einem Wohngebiet gehören würde, und selbst wenn das so wäre, gelte immernoch die Aussage, dass ein Wohngebiet auf DEM ERSTEN BLICK als Wohngebiet zu erkennen sein MUSS, denn Verkehrsteilnehmer sind keine Baurechtsexperten, die die Baunutzungsverordnung auswendig können müssen! Hierzu gibt es übrigens mindestens genauso viele richterliche Bestätigungen, wie es gegenteilige Aussagen gibt – logisch, denn was wäre ein Bürohengst und Paragraphenreiter, wenn es plötzlich eingestehen müsste, dass andere (Laien) das garnicht direkt beherzigen müssen? Richtig, ein armer Wicht mit noch weniger Aufmerksamkeit, und das geht ja auch nicht. :razz:

Auf meinen Widerspruch nebst Beschwerde kam das bereits erwartete “Bäääääh, ist doch ein Wohngebiet, alles bleibt wie es ist” Zwar nicht mit den Worten, aber mit diesem Sinn (in den Bildern unten ist das Schreiben mit dabei).

Dank eines äußerst netten Menschen, dessen Namen ich hier aus seinen beruflichen Gründen nicht nennen werde, konnte ich auf der äußerst unübersichtlichen Website dieser tollen Stadt sogar den aktuellen Baunutzungsplan finden, nach welchem die jeweiligen Gebiete eingeteilt werden. Diese Pläne beinhalten meist tausend Sätze sinnloses Blabla, und zwei oder drei Aussagen, auf welche es ankommt, und wenn man Glück hat, ist sogar noch eine Zeichnung dabei.

Da diese äußerst ausführlichen Beschlüsse komprimiert auf eine DIN A4-Seite gepresst wurden, musste ich mir diesen Beschluss mehrmals in verschiedenen Auflösungen ausdrucken – aber schließlich hatte man dann das gewünschte Ergebnis.

Wie man in den Ausdrucken deutlich sieht, steht der LKW (durch einen roten Strich markiert) sowas von eindeutig in einem Mischgebiet (also KEINEM Wohngebiet), dass dies selbst ein Blinder mit Krückstock erkennen würde.

Selbstverständlich beschwerte ich mich gleich erneut über die Aussage, dass es sich dort um ein Wohngebiet handeln würde – bis heute keine Reaktion. Ich gehe mal davon aus, dass nun erstmal beraten wird, wie man ohne das Gesicht zu verlieren aus dieser Nummer wieder herauskommt, denn ich habe bei Aufrechterhalten der Verwarnung (später dann Bußgeldbescheides) gleich Klage vor dem Gericht angekündigt. uch wird demnächst bestimmt eine interne Sitzung stattfinden, wie man den LKW schnellstmöglich dort anderweitig verbannen kann, denn so eine Stadt kann ja schließlich nicht so eine Schlappe hinnehmen!

So, und nun bin ich äußerst gespannt, wie sich die Stadt verhalten wird, denn selbstverständlich bleibt mir keine andere Möglichkeit, als dieses Ding voll durchzuziehen, denn das ist die einzige Parkmöglichkeit für einen LKW – wenn ich den LKW nirgends mehr parken darf (und das Gewerbegebiet zähle ich NICHT als Möglichkeit mit), kann ich meinen Job an den nagel hängen und einen auf Assi machen und Stütze kassieren gehen!

Liebe mitlesenden Strausberger. In diesem Beitrag sind zwei Bilder vom geparkten LKW zu sehen – wo ist das Problem, dort zu parken? Was stört Euch an diesem? Da sind massig Stellflächen ungenutzt, niemand wird belästigt oder gar genötigt, der LKW läuft dort NIE stundenlang warm, etc pp. Oder ist es tatsächlich nur das Feindbild LKW und die pure Existenz?