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Artikel-Schlagworte: „beschluss“

Totaler Realitätsverlust im Strausberger Ordnungsamt!

Erstmal vorneweg, eine Frage zu Verordnungen und Gesetzen:
Sind diese bindend, wenn ordentlich beschlossen und in Kraft gesetzt?
Also nach meinem Rechtsverständnis ist ein Nutzungs- und Bebauungsbeschluß zu einer Fläche eindeutig und schlüssig, wenn aussagekräftig formuliert.

Wenn ein rechtskräftiger Beschluss also besagt, dass eine bestimmte Fläche ein Mischgebiet ist, ist es per Definition ein Mischgebiet und kein Wohngebiet, oder was auch immer, was einem gerade in den Kram passt, oder? Mit anderen Worten, ein solcher Beschluss lässt keinen Spielraum für Ansichten, Meinungen und Auslegungen, die einem Mischgebiet widersprechen, denn es ist per Beschluss (rechtskräftig) bis auf weiteres ein Mischgebiet.

Auch ist es vollkommen uninteressant, ob die Fläche bereits bebaut ist, oder nicht – auch die Art der Bebauung, welche zuerst auf dieser Fläche stattfindet, sagt nichts gegenteiliges zu einem Beschluss, selbst wenn es ein reines Wohnhaus wäre!

Das Ordnungsamt Strausberg, in diesem Falle recht realitätsfremd vertreten durch Frau Ute Stensch, hat da jedoch so ihre eigene MEINUNG dazu, und neigt leider zur totalen Selbstüberschätzung, indem sie diese Meinung (und mehr ist es auch nicht) auch noch als rechtens vertritt!

Lest selbst – ich habe mich vorhin fast gekringelt vor Lachen! Sowas soll zu entscheiden haben, was Recht ist – gute Nacht Strausberg! :lol: :lol: :lol:

Es erklärt sich von selbst, dass ich nun den Bußgeldbescheid abwarten muss, um sodann Klage einzureichen, denn diese typisch Strausberger Amtsidiotie spiele ich nicht mit!

Es ist mir absolut SCHEISSEGAL, was manche Sesselfurzer gerne hätten – wir leben in einem organisierten Staat, und auch für Behörden haben Verordnungen, Gesetze und Paragraphen bindende Rechtskraft, und das wird auch Strausberg lernen!!! Nur gut, dass ich noch massig Resturlaub habe. :mrgreen: