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Artikel-Schlagworte: „Recht“

Die sind doch alle besoffen!

Heute habe ich mit meinem Chef nochmal meinen Arbeitsvertrag besprochen, mit welchem er sich als Arbeitgeber in einem Punkt doch erheblich geschadet hätte: Arbeitszeit!

Es war (wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch) festgehalten, dass die durchschnittliche, monatliche Arbeitszeit 200 Stunden beträgt, was eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 50 Stunden voraussetzt.

Bisher war mein Chef wohl der Meinung, dass es seine Sache ist, wieviel Stunden er seine Angestellten beschäftigt, aber nach heutigem Gespräch sieht er sich im Zwiespalt!

Ich habe ihm die gesetzliche Grundlage zum Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrpersonal vorgelegt, welche besagt, dass die regelmäßige und durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Daraufhin meinte er, dass 56 Stunden doch erlaubt wären.

Da mußte ich ihm erstmal den Unterschied zwischen Lenkzeitverordnung und Arbeitsgesetz erklären – worauf er hinaus wollte, war die Lenkzeitregelung in der Doppelwoche! Ich darf in einer Doppelwoche 90 Stunden Lenken, in der ersten Woche davon maximal 56 – hat also nichts mit Arbeitszeitgesetz zu tun.

“Die sind doch alle besoffen!” war daraufhin seine Äußerung, welche ich eingeschränkt nur zustimmen kann, denn auch als Kraftfahrer ist diese ständige Rechnerei alles andere als entlastend! Das sorgt für zusätzlichen Stress in jeder Kontrolle und obendrein für Punkte und ein schmale Geldbörse, denn irgendwann überzieht man IMMER, das geht teilweise garnicht anders!

Klar, damit soll natürlich das “niedere Volk” (kleiner Scherz) geschützt werden, und auch der Kraftfahrer soll damit entlastet werden, aber zu Zeiten, in welchen bei Transportkosten um jeden Cent bis auf letzte gefeilscht wird, sind diese Regelungen einfach mal zu hart!
Im Bezug auf die meinige Firma z.B. würde das bedeuten, dass für ein oder zwei Kunden ein weiterer Fahrer eingestellt werden müsste – wer soll denn das alles bezahlen? In diesem Gewerbe sind die Gewinnspannen alles andere als rosig, um sich stundenweise einen weiteren Fahrer leisten zu können! Dieser wäre wie gesagt max. 10 Stunden die Woche beschäftigt – welcher Kraftfahrer macht denn sowas überhaupt mit, den ganzen Tag auf Abruf zuhause zu sitzen, um auf den Anruf zu warten, dass er sich mal wieder ein paar Cents dazu verdienen kann? Wohl kaum einer! Auch der Firmeninterne Aufwand dafür ist viel zu groß! Permanentes Urlaubsbescheinigungen-Schreiben etc sorgt für Papierkrieg der gehobenen Klasse!

Ich wäre dafür, dass für solche Gruppen (genau wie bei Abschleppunternehmen) die Nachweispflicht entfällt, oder aber zumindest eine Ausnahmeregelung greift, dass die Lenkzeit sowie die Arbeitszeit gegen besondere Entlohnung des Fahrers um täglich z.B. 2 Stunden erweitert werden kann (die anschließende Tagespause demzufolge um max. 2 Stunden gekürzt) – denn alles andere ist auf Dauer der Ruin jeder kleinen Firma!

Das Ende vom Lied: er hat zähneknirschend den Arbeitsvertrag dahingehend schriftlich geändert, dass jetzt 45 Stunden wöchentlich als vereinbart gelten – na, ist mein Chef ein Knüller???
(ob man sich daran hält, ist natürlich noch ein anderes Blatt Papier, womit ich natürlich nichts andeuten will)

Fragen rund um das LKW-Fahren

Jeder LKW-Fahrer, egal wie lange er schon fährt, hat immer wieder einmal Fragen zu rechtlichen Folgen seines Handelns oder zu neuen Regelungen.

Besonders “alte Hasen” fallen immer wieder dadurch auf, dass ihr Wissensstand meist antiquiert ist und noch immer Regelungen enthällt, welche schon längst ausser Kraft sind.

LKW-Fahrer jüngeren Führerscheinbesitzstandes hingegen haben öfters mal Probleme, die vor kurzem erworbenen Kenntnisse richtig zu deuten/interpretieren, und begehen dadurch Fehler.

Kurz: JEDER (Berufs-)Kraftfahrer erwischt sich bei Lücken im Wissensstand (wenn er ehrlich zu sich selbst ist), welche fatal für sich, seinen Führerschein (die Existenzgrundlage) und im schlimmsten Fall für seine Umwelt sein können.

Für die Fahrer, welche diese Lücken schliessen wollen, habe ich eine Adresse aufgetan, welche viele wichtigen Regelungen enthällt, mit welchen man tagtäglich als Kraftfahrer konfrontiert wird:

LKW-Recht.de

Auch wenn es irrsinnig klingt, aber ich treffe immer wieder auf Kraftfahrer, welche ihren altertümlichen Wissensstands mit allem verteidigen, was möglich ist, ohne auch nur ansatzweise die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass sie tatsächlich falsch liegen könnten – legt Euer Ego mal zur Seite und akzeptiert, dass auch Ihr “nur” Marionetten in einer Kulisse seid, welche sich stets und ständig verändert!
Ganz besonders meine ich solche Menschen, welche immer wieder gleich argumentieren, wie z.B. mit Sprüchen wie “… ich mache das jetzt seit xx Jahren …” – auch wenn man etwas seit x Jahren macht, muss das noch lange nicht bedeuten, dass es auch richtig ist…..

Merke: Kranke haben Narrenfreiheit!

Ich habe ja mal eine zeitlang in einem Hamburger Spedi-Unternehmen gearbeitet, welches mir meinen letzten Lohn nicht gezahlt hat.
Im Nachhinein wurde mir mitgeteilt, dass angeblich das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, was mir jedoch bis heute nicht bestätigt wurde.
Ich habe eine Strafanzeige gegen die Firma gestellt, vertreten durch den Geschäftsführer, wegen Unterlassen von Lohnzahlungen, was wirklich als solches im StGB verankert ist.

Jetzt kommt von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass diese das Verfahren eingestellt habe, da der eigentliche Inhaber der Firma ja krank sei und der Geschäftsführer eben nur Geschäftsführer sei.

Hallo? Straftat? Ist mir doch egal, wer wie in welcher Form verantwortlich ist!

Wenn er als kranker die Firma schliessen und sogleich jedoch unter neuem Namen wieder öffnen kann, kann das Arschloch auch meinen Lohn zahlen und demzufolge zur Rechenschaft gezogen werden – meine Meinung!

Die Firma hatte zuletzt ihren Sitz in Glinde und hiess Ernst Ulrich Böttcher Ltd, davor gleicher Name, nur mit GmbH, irgendwann auch mal e.K., jetzt angeblich Tell Logistik!

Was ist eigentlich los mit diesem Land? Kann ich mir als Unternehmer mittlerweile echt alles herausnehmen, als Normalbürger muss ich jedoch die Schnauze halten?????

Und da wundert sich unsere Politikergarde, dass man immer mehr zum Hasser wird…..

Kann es sein,… (LESEBEFEHL für RA´s)

…dass eine DVD selbst bereits illegal ist, wenn sie fast ausschliesslich Filmszenen beinhaltet, welche aus so ziemlich jeder Ordnungswidrigkeit und Straftat besteht, die die StVO, die StVZO und das StGB zu bieten haben?

Ergo kann doch der Vertreiber dieser DVD auch nicht dagegen vorgehen, wenn diese DVD mittels Filesharing im Internet rumgeistert, oder?

Ferner ist doch die Ausbringung eines Links zu diesem Fileshare-Download eigentlich nicht ungesetzlich, oder?

An die juristisch Bewanderten/Gebildeten: Liege ich da richtig, oder total falsch?

Hintergrund ist, dass ich gerne diesen Link setzen möchte, um jemandem die Grundlage für sein Handeln zu nehmen!
Auch damit könnte man u.U. (zumindest aus meiner Sicht) weitere Straftaten verhindern, denn wenn niemand mehr diese DVD kauft, kann man auch kein Geld damit machen. Und da die DVD unter Begehung von zig Straftaten entstanden ist (in Deutschland, von einem Deutschen), müsste das doch dem Gesetzgeber im Prinzip gelegen kommen…..

Wie sich UGV Inkasso nicht an Ratenzahlungsvereinbarungen hält

Habt Ihr auch schonmal Bekanntschaft mit der/die/das UGV Inkasso gemacht?
Hintergrund war bei uns eine Warensendung, welche wegen absolut mangelhafter Qualität wieder zurückgesandt wurde.

Damals lief das über den RubinVersand.
Zwischenzeitlich haben wir uns dann mit einer Firma FKH GbR rumgeärgert, welche irgendwie aufeinmal “Ansprechpartner” war.

Irgendwann kam dann die UGV Inkasso dazu, welche später wiederum durch Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen (gleiche Adresse wie UGV Inkasso) vertreten wurde.

Mit UGV Inkasso wurde zwischenzeitlich eine Rückzahlung vereinbart, welche bis dato anhält, und gestern dann der Schock:
Kontopfändung durch die FKH GbR trotz Ratenzahlung!

Das zwischenzeitlich durch eine Vielzahl von sinnlosen und hirnrissigen Aktionen der Gesamtbetrag mutwillig ins Unermessliche hochgeschraubt wurde, ist ja auch klar (dafür sind alle 3 bekannt).

In was für einem Land ist es zulässig, die rechtlich verbindliche Pfändungsschutzgrenze mittels Kontopfändung TROTZ RÜCKZAHLUNGSVEREINBARUNG zu unterwandern und sich damit auch noch im Recht zu fühlen?
Diesen Unternehmen ist bekannt, dass momentan Hartz-IV angesagt ist und somit eigentlich garkeine Rückzahlung möglich ist!

Somit ist dieser sogenannte Pfändungsschutz das Papier nicht wert, auf welchem es gekritzelt wurde!

“Was geht mich fremdes Elend an” – in diesem Stil haben wir die 3 o. g. bisher kennengelernt und genau in diesem Stil machen die froh und munter weiter!
Erst Verwirrung stiften durch ständigen Wechsel der Firmen, und dann über Vereinbarungen hinwegsetzen und zuschlagen – das ist Deutschland!

Wir werden jetzt erstmal einen RA aufsuchen und eine Auflistung aufstellen, gegen was diese Unternehmen alles verstoßen haben, dann Strafanzeige stellen und die gepfändete Summe zurückklagen – denn so gehts ja nun nicht…

Update:
In diesem Zusammenhang finde ich folgendes recht interessant:

Über die Unsinnigkeit deutscher Gesetze und deren Vertreter

Vor mir hat es gerade geknallt – Wirtschaftsweg, total vereist!
Polizei ist gekommen und hat beim Anhalten erstmal die Kontrolle über das Fahrzeug verloren (trotz Winterreifen) – es hat aber noch gepasst (so gerade eben).
Polizist steigt aus (Packt sich fast auf die Mütze), guckt sich kurz beide Fahrzeuge an und grummelt dann auch etwas von wegen Bussgeld wegen Fahrens ohne Winterreifen mit Unfallfolge.

Da musste ich mich dann einschalten!
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Erlaubt???

Mal eine Frage an die juristisch Bewanderten:

Ist es erlaubt, an die KFZ-Alarmanlage meine Musikanlage anzuschliessen, welche im Alarmfall einen reinen Sinuston mit maximaler Lautstärke im Fahrzeuginneren ausgibt, welcher an der Schmerzgrenze liegt?
|p|s|y|-|c|h|o|t|i|c|.|c|o|m|
Bin gerade in Bastellaune (GSM-Pager wurde/wird gerade leicht modifiziert) und habe extremste Langeweile!
Immer nur Reparaturen zu tätigen ist ätzend, zwischendurch mal “Aufwerten” macht schon wesentlich mehr Spass!

Einbruch-Diebstahl in Strausberg

Ich kenne da einen Garagenvermieter (nicht meiner), der sich folgender Straftaten schuldig gemacht hat:

Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, illegale Räumung.

Wie geht man gegen solch einen Menschen vor?
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Udo Vetter räumt auf,

…und zwar richtig!

Bei Telepolis ist das Gespräch abgedruckt, welches Udo Vetter mit Sicherheit in den Mittelpunkt der “nationalen Sicherheit” bugsieren wird!
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Deutsche Fahndungsmethoden

Es dürfte ja jeder mitbekommen haben, mit welchen Methoden ein sächsischer Oberstaatsanwalt einen sogenannten “Fahndungserfolg” erzielt hat.

Ich bin voll und ganz gegen Kinderpornografie in jeglicher Art und Weise und verachte alles und jeden, der Diesen Beitrag weiterlesen »