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Über die Elastizität von Beschlüssen aus dem Stadthaus
Das nebenstehende Bild zeigt meinen LKW, wie ich ihn am Wochenende immer abstelle.
Ordnungsgemäß nach StVO auf einer beschilderten Parkfläche (ohne Fahrzeugeinschränkung und Parkflächenmarkierung auf der Straße), mit ausreichend Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein (5,20m), und aufgeklappten Parkwarntafeln.
Diese Stellfläche habe ich mir bei Begin meiner Tätigkeit in meiner jetztigen Firma sehr sorgfältig ausgesucht – es wurde sogar die Polizei hinzugezogen, welche die Eignung dieser Parkmöglichkeit einst bestätigte.
Das war notwendig, da Strausberg das Politessen-Eldorado im osten ist – hier kriegt alles und jeder ein Ticket verpasst, der auch nur im Ansatz (zumindest nach Ansicht der Politessen) regelwidrig parkt, hält, oder sonstig nicht ins Weltbild dieser kleinen Behörde aus Strausberg passt.
Und um ehrlich zu sein, hat es mich schon sehr verwundert, dass ich bis letzte Woche von dieser Behörde wegen dem LKW in Ruhe gelassen wurde, denn er steht in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus, und das geht ja mal garnicht, wenn man nach den den bisherigen Aussagen einiger Stadthausangestellten geht, welche sich montags durch den LKW genötigt sehen, 20m weiter laufen zu müssen.
Aber wie man sieht, ist vor dem LKW noch jede menge Platz, sodass ich mir in keinster Weise auch nur ansatzweise irgendeiner Schuld bewusst bin, denn auch ich MUSS irgendwann den LKW abstellen, um meiner gesetzlichen Ruhepflicht nachzukommen.
Dann hing nun plötzlich dieser Zettel am Scheibenwischer des LKW – nur zu gerne hätte ich gesehen, wie sich der-/diejenige fast das Genick bricht, um an den Scheibenwischer zu kommen.
“Regelmäßiges Parken mit einem LKW im Wohngebiet” wurde mir vorgeworfen – hmm, Wohngebiet, da wurde verkehrsrechtlich schon viel zu gesagt, und noch mehr zu gestritten, denn ich bin ja nicht der einzige Berufskraftfahrer, der sich mit ignoranten Anwohnern/Stadtangestellten/Ordnungsämtern konfrontiert sieht.
Die StVO sagt im § 12 (3a) dazu folgendes:
Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Aha, wir stellen also fest, dass das Ordnungsamt sicher Recht gehabt hätte, wenn es sich dort um ein Wohngebiet gehandelt hätte! ![]()
Wir stellen ebenso im Umkehrschluss fest, dass das Ordnungsamt ein Vergehen behaupten würde, wenn es sich dort NICHT um ein Wohngebiet handelt.
Der Polizist damals hatte gesagt, dass speziell diese Parkfläche NICHT zu einem Wohngebiet gehören würde, und selbst wenn das so wäre, gelte immernoch die Aussage, dass ein Wohngebiet auf DEM ERSTEN BLICK als Wohngebiet zu erkennen sein MUSS, denn Verkehrsteilnehmer sind keine Baurechtsexperten, die die Baunutzungsverordnung auswendig können müssen! Hierzu gibt es übrigens mindestens genauso viele richterliche Bestätigungen, wie es gegenteilige Aussagen gibt – logisch, denn was wäre ein Bürohengst und Paragraphenreiter, wenn es plötzlich eingestehen müsste, dass andere (Laien) das garnicht direkt beherzigen müssen? Richtig, ein armer Wicht mit noch weniger Aufmerksamkeit, und das geht ja auch nicht.
Auf meinen Widerspruch nebst Beschwerde kam das bereits erwartete “Bäääääh, ist doch ein Wohngebiet, alles bleibt wie es ist” Zwar nicht mit den Worten, aber mit diesem Sinn (in den Bildern unten ist das Schreiben mit dabei).
Dank eines äußerst netten Menschen, dessen Namen ich hier aus seinen beruflichen Gründen nicht nennen werde, konnte ich auf der äußerst unübersichtlichen Website dieser tollen Stadt sogar den aktuellen Baunutzungsplan finden, nach welchem die jeweiligen Gebiete eingeteilt werden. Diese Pläne beinhalten meist tausend Sätze sinnloses Blabla, und zwei oder drei Aussagen, auf welche es ankommt, und wenn man Glück hat, ist sogar noch eine Zeichnung dabei.
Da diese äußerst ausführlichen Beschlüsse komprimiert auf eine DIN A4-Seite gepresst wurden, musste ich mir diesen Beschluss mehrmals in verschiedenen Auflösungen ausdrucken – aber schließlich hatte man dann das gewünschte Ergebnis.
Wie man in den Ausdrucken deutlich sieht, steht der LKW (durch einen roten Strich markiert) sowas von eindeutig in einem Mischgebiet (also KEINEM Wohngebiet), dass dies selbst ein Blinder mit Krückstock erkennen würde.
Selbstverständlich beschwerte ich mich gleich erneut über die Aussage, dass es sich dort um ein Wohngebiet handeln würde – bis heute keine Reaktion. Ich gehe mal davon aus, dass nun erstmal beraten wird, wie man ohne das Gesicht zu verlieren aus dieser Nummer wieder herauskommt, denn ich habe bei Aufrechterhalten der Verwarnung (später dann Bußgeldbescheides) gleich Klage vor dem Gericht angekündigt. uch wird demnächst bestimmt eine interne Sitzung stattfinden, wie man den LKW schnellstmöglich dort anderweitig verbannen kann, denn so eine Stadt kann ja schließlich nicht so eine Schlappe hinnehmen!
So, und nun bin ich äußerst gespannt, wie sich die Stadt verhalten wird, denn selbstverständlich bleibt mir keine andere Möglichkeit, als dieses Ding voll durchzuziehen, denn das ist die einzige Parkmöglichkeit für einen LKW – wenn ich den LKW nirgends mehr parken darf (und das Gewerbegebiet zähle ich NICHT als Möglichkeit mit), kann ich meinen Job an den nagel hängen und einen auf Assi machen und Stütze kassieren gehen!
Liebe mitlesenden Strausberger. In diesem Beitrag sind zwei Bilder vom geparkten LKW zu sehen – wo ist das Problem, dort zu parken? Was stört Euch an diesem? Da sind massig Stellflächen ungenutzt, niemand wird belästigt oder gar genötigt, der LKW läuft dort NIE stundenlang warm, etc pp. Oder ist es tatsächlich nur das Feindbild LKW und die pure Existenz?
Ich bin sie sowas von leid …
… diese ständigen, schweinedoofen und strunzenegoistischen Diskussionen darüber, wo ich den LKW parke, das glaubt mir keiner!
Da Strausberg ja nun nicht einen einzigen erlaubten Parkplatz für LKW hat, stelle ich ihn in eine für KFZ freigegebene Fläche, welche mit den Schildern “P” gekennzeichnet (Anfang und Ende) sind, ausserhalb eines reinen Wohngebietes. Auch ist keine Kuranstalt oder eine Klinik in der Nähe, sodass ich laut §12 3a StVO den LKW vollkommen korrekt und rechtskonform dort stehen lassen darf. PUNKT!
Heute, ich war nochmal kurz an dem LKW, um Vorbereitungen für die kommende Tour zu treffen, quatsche mich so ein Stadthausblondchen an:
“Hören Sie mal, parken Sie hier öfters?”
Ich: “Definieren Sie öfters.”
Sie: “Na, regelmäßig.”
Ich: “Ja, könnte man so sehen. Regelmäßig jedes Wochenende. Warum?”
Sie: “Na, weil hier hat jeder seinen Platz, und Sie stehen gerade auf meinem.”
Ich: “Sorry, aber ich sehe hier nirgends einen reservierten, bezahlten oder sonstig für mich verbotenen Parkplatz! Hier darf jeder stehen, auch ich mit dem LKW!”
Sie: “Ohhhhh, ich musste heute früh bis da oben hin fahren und dann wieder zurücklaufen (sie zeigte auf die nächste Parktasche, Luftlinie vielleicht 150m!!!) – können Sie den LKW nicht woanders abstellen?”
Ich: “Theoretisch schon, praktisch nö. Irgendwo MUSS ich den Bock hinstellen, denn zusammenfalten und in die Hosentasche stecken geht noch nicht!”
Sie: “Na, denken Sie doch mal an uns Autofahrer! Sie blockieren gleich 4 PKW-Stellplätze!”
Ich: “Wenn ich das nicht jeden Tag immer wieder auf´s neue tun würde, hätte mein Armaturenbrett täglich 20 Kerben mehr! Ausserdem, denkt Ihr Möchtegernhelden der Rennpiste auch mal an uns LKW-Fahrer? Na klar, immer dann, wenn Ihr für die eigene Bequemlichkeit und Unfähigkeit einen Sündenbock sucht, gelle! Und wenn schon, dann sind es 5 Stellplätze, denn da Ihr Helden dazu neigt, uns ständig zuzuparken, muss ich ja den Anhänger abkoppeln und zwischen Anhänger und Motorwagen 2m Luft lassen, damit ich in der Nacht den Platz zum Rangieren habe!”
Da mir dieses Gespräch zu diesem Zeitpunkt dann schon gewaltig auf den Sack ging, beendete ich es mit dem Fortführen meiner Tätigkeit am LKW, und ignorierte ihr dummes Geblubber hinter mir.
Dann bin ich ja mal gespannt, ob da demnächst ein neues Zusatzschild auftaucht oder nicht – den Kappesköppen hier traue ich alles zu!
Alarmstufe ROT!!!
Gerade flatterte erneut ein Arbeitsplatz”angebot” des hiesigen Jobcenters ins Haus.
Beim ersten Überfliegen hörte sich das ganze ja garnicht mal so schlecht an.
“Vollzeit, 40-Stunden-Woche, Nahverkehr Berlin/Brandenburg, Selbstlader, Verdienst ist individuell vereinbar, Fredersdorf-Vogelsdorf, Frankfurter Chaussee”
Allerdings verunsicherte mich der Firmenname etwas, da die Firma fast vor der Haustür liegt, ich den Namen aber nicht kenne.
Als ich dann allerdings den Ansprechpartner sah, gingen die Warnleuchten gleich ALLE auf rot, tiefdunkelrot sogar!
Glücklicherweise ist man der Nutzung des Internets mächtig, und nach kurzer Suche bestätigte sich mein Verdacht: Der genannte Mensch, zugleich Niederlassungsleiter, ist mir höchstpersönlich bekannt! Ich hatte schonmal die fragwürdige Ehre, mich im Jahre 2006 bei diesem Menschen vorstellen zu dürfen – allerdings befand sich die (mittlerweile insolvente) Firma da noch im Gewerbegebiet Neuenhagen, und auf dem Hof flitzte so ein riesiges und pechschwarzes Mistvieh herum, was sich Hund nannte, aber locker als verhaltensgestörtes Pony hätte durchgehen können.
Jedenfalls war ein damaliger Bekannter bekloppt genug, um dort anzufangen, was er nach sehr kurzer Zeit bitter bereut hat. Es standen Touren in die Tschechei an … in einem 7,5Tonner, mit 3 Scheiben und ohne jegliche Pausen. Löhne wurden nicht oder nicht vollständig gezahlt, die Atmosphäre war gespannt bis hochexplosiv.
Ich unterhielt mich jedenfalls kurz mit diesem Menschen, und gab ihm relativ schnell zu verstehen, dass er sich mal schön einen anderen Hirnamputierten suchen solle, der seine scheiss Türbeschläge per Hand auflädt, per Hand ablädt, und seine Existenz (Führerschein) für so eine Wichsbude riskiert.
Nun leitet er erneut eine Niederlassung und sucht erneut über das Jobcenter Sklaven, da er haargenau weiss, dass diese erstmal nicht nein sagen können. Am Arsch!
Liebes Jobcenter Strausberg. Ich empfinde es mittlerweile schon als existenzvernichtend, dass ich gezwungen werden soll, bei solchen Wirtschaftskriminellen meine Gesundheit, meine Arbeitskraft, mein Können und Wissen für einen Hungerlohn zur Verfügung stellen zu müssen, obwohl dieser Mensch mehrfach bekannt ist!
Ich sollte meinen Führerschein freiwillig abgeben …
Sexualkunde / Aufklärung
Heute mal etwas, worüber nicht nur ich recht hastig mit dem Kopf schüttel.
Es geht um unseren Sohnemann, der nun in die dritte Klasse gekommen ist und seine Schulbücher für das nun laufende Schuljahr bekommen hat.
Ich war ja leider auf Achse, als der Sohnemann den ersten Schultag der dritten Klasse angetreten hat – somit stand meine Frau bei der Heimkehr alleine dar.
Sie durchblätterte kurz die neuen Bücher, und blieb dann fassungslos bei dem zweiten Thema des Sachkundebuches hängen … Sexualkunde … bebildert … mit blümeranten Beschreibungen, wie ein Kind gezeugt wird und entsteht … aber keine Spur von Verhütung, Nennung von Risiken, Jungfräulichkeit etc pp!
Aufklärung ist eine Sache, wo sich wohl gut 80% der deutschen Elternschaft recht schwer mit tut, und dieses Thema bestimmt auch ganz gerne so weit wie möglich nach hinten schiebt, um peinliche Fragen nicht allzuschnell beantworten zu müssen. Ist nicht O.K., aber menschlich nachvollziehbar. Aber dennoch ist es einzig und allein die Aufgabe der Eltern zu bestimmen, wann dieses passiert, und eben nicht Aufgabe der Schule!
Als Elternteil laufe ich keinesfalls konform mit einer so extrem frühzeitigen Aufklärung, welche obendrein absolut diletantisch ausgeführt wird! Hier werden Eltern in ihrem Erziehzngsauftrag von der Politik bewusst und absichtlich übergangen! Obendrein ist es auch Aufgabe der Eltern abzuwägen, in welchem Alter die Aufklärung Sinn macht, wann der Nachkömmling überhaupt reif genug ist, die Materie zu verstehen, und natürlich auch ausführlich zu informieren, was mit einem sexuellen Akt für Risiken und Gefahren einher gehen.
Unser Sohn ist 8 Jahre alt. Im besten Flegelalter. Alles, was verboten, tabu oder verpönt ist, findet er derzeit interessant. Auch ist er momentan in einem Alter, wo alles Neue mehr als nur interessant ist, wo die Neugier über den Verstand obsiegt.
Ihn in diesem Alter bereits darüber aufzuklären, wie Sex funktioniert, ohne ihm zugleich mit auf dem Weg zu geben, was Sex auch für Gefahren birgt, empfinde ich nicht nur als extrem verantwortunglos, sondern vielmehr noch als Aufforderung zum Ausprobieren.
Deutschland hat ein massives Problem mit mangelndem Nachwuchs, auch und gerade das Land Brandenburg ist nicht gerade unerheblich davon betroffen – ich sehe hier in einer solchen Handlung den politischen Versuch, die jugendliche Naivität und Unerfahrenheit für sich auszunutzen und die Kinder dafür zu missbrauchen, den politischen Makel zu beheben!
Zu meiner Zeit wurde man in der 6. Klasse aufgeklärt, und das war meines Erachtens kurz vor der Pubertät vollkommen ausreichend, vor allem aber auch für mich verständlich vom thematischen Inhalt her.
Wenn heutzutage eine Aufklärung im Alter von 10 Jahren stattfindet, ist das meines Erachtens noch früh genug, und entspricht wesentlich mehr dem Grad der Reife, als bei einem 8jährigen.
Wie kann man sich dagegen erwehren? Schulamt des Kreises? Landtag? Oder einfach nur bei der Schule?
Wir sind jedenfalls nicht gewillt, bereits jetzt Großeltern zu werden, und genau das wird mit einer viel zu frühen und halbgaren Aufklärung bewirkt! Kinder sind in diesem Alter weder geschäftsfähig, mündig, noch haftbar zu machen für Taten – aber wie Sex funktioniert sollen sie schon wissen? Sollte unser Sohnemann nach einer solchen Aufklärung für Nachwuchs sorgen, kann sich das Land Brandenburg mit Schadensersatzklagen schonmal warm anziehen!!!
Hier mal die Screenshots zu den lächerlichen 4 Seiten, welche das komplette Thema abhandeln:
Es war einmal ein Strausberger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Dieser wurde beauftragt, gegen einen Arbeitgeber vorzugehen, der so mir nix dir nix einfach Lohn einbehalten hat aus einer sehr viel früheren Tätigkeit, welche mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis nichts zu tun hatte.
Dieser Rechtsanwalt bekam von seinem Mandanten alle nötigen Unterlagen und auch die Bestätigung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten.
Üblicherweise verlangen die Rechtsschutzversicherungen eine Stellungnahme zum Streitfall, bevor sie einer Kostenübernahme zusagen, und im Normalfall kümmert sich da der Rechtsanwalt drum. Nicht so dieser Strausberger Rechtsanwalt. Er wälzte dieses lieber auf den Mandanten ab, der zwischenzeitlich einen echt üblen Schicksalsschlag erlitten hatte, und von nichts und niemandem mehr etwas hören wollte.
Der Mandant hatte vor diesem Schicksalsschlag eine Stellungnahme verfasst und auch an die Rechtsschutzversicherung gesandt – diese jedoch behauptete felsenfest, keine erhalten zu haben, und forderte nach diesem Schicksalsschlag des Mandanten nochmals zur Angabe einer Stellungnahme auf, wozu dem Mandanten derzeit jedoch nicht der Kopf stand, denn er hatte andere Probleme größerer Natur.
Da der Rechtsanwalt zuvor jedoch mehrfach darauf hinwies, dass er erst mit der Zusage der Rechtschutzversicherung agieren könne, machte sich der Mandant weiter keinerlei Gedanken um diesen Vorfall, denn er hatte ja derzeit andere Tiefschläge zu verarbeiten.
Das war ein Fehler, denn der Rechtsanwalt verfasste eine Kostennote, welche jenseits von Gut und Böse war für erbrachte Leistungen!
Wiedereinmal bestätigte sich, dass die Menschheit abgrundtief schlecht ist, dass selbst Rechtsanwälte (und gerade diese) das Blaue vom Himmel herunterlügen, um irgendwie Kohle zu machen – der Mandant, mittlerweile wieder in einer Stellung und fernab der Heimat, beliess es erstmal dabei, denn ohne Leistung keine Kohle, so dachte er zumindest!
Zwischenzeitlich flatterte dem Mandaten ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus, durch eben solchen Rechtsanwalt. Selbstverständlich wurde dem widersprochen, mit der gleichen Begründung, nämlich keine Leistung keine Kohle.
Dieser Rechtsanwalt wurde nun gerichtlich aufgefordert, Stellung zu seiner Kostennote zu beziehen – wieder einmal log er dass sich die Balken biegen, was er angeblich alles für Leistungen erbracht haben will. Aufgeführt waren auch Kosten für Schriftverkehr etc pp, nebst Aufwände mit der Rechtschtzversicherung. Das Strausberger Gericht glaubte dem selbstverständlich, denn Rechtsanwälte sagen ja immer die Wahrheit, und beschloss den sogenannten Titel über eine mittlerweile horrende Summe gegen den Mandanten!
Es folgten Pfändung von zukünftigen Sozialleistungen beim Rentenversicherungsträger (!!!), Kontosperrung bei der Ehefrau (!!!), und andere Aktivitäten, mit welchen dieser Rechtsanwalt dem Mandanten das Leben sinnlos erschwerte.
Bei der Sperrung des Kontos der Ehefrau ist sich der Mandant nach rechtsanwaltlichem Rat nun sicher, dass er damit die Grenze des Legalen beweisbar überschritten hat, denn er gab die Kontonummer der Frau als die des Mandanten aus!
Nun stand der Gerichtsvollzieher bei dem Mandanten vor der Tür. Dieser hatte expliziete Order, nach Dingen wie einer Fotokamera zu schauen, und auch nach einem Audi.
____________ S C H N I T T _____________
Hallo Herr Rechtsanwalt, schön dass Sie mein bescheidenes Blog lesen und sich daraus Informationen holen. Da spare ich mir ja glatt die 0,55 € für eine Briefmarke.
Ich schlage Ihnen hiermit einen Deal vor:
Dass die Kontopfändung bei meiner Frau alles andere als legal war, brauche ich Ihnen als Rechtsanwalt ja sicher nicht zu sagen, und ich möchte wetten, dass Ihnen ein Gerichtsprozess wegen dieser Sache äußerst unangenehm sein dürfte, zumal ich dafür Sorge tragen würde, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, welcher Rechtsanwalt hinter solchen Machenschaften steckt – auch die Rechtsanwaltskammer hat für solche Gebahren immer ein offenes Ohr und nimmt Hinweise dankbar entgegen.
Auch dürfte das Gericht Ihre Stellungnahme zu Ihrer Kostennote in diesem Zusammenhang dann in einem anderen Licht sehen, was nochmals etwas Ärger bereiten dürfte.
Sie besinnen sich den Tatsachen und wir reden über maximal 100,- €, und ich vergesse alles weitere was geschehen ist.
Gerne dürfen Sie sich dazu auch hier äußern. Sollte es Ihnen jedoch angenehmer sein, dem Deal schriftlich zuzustimmen, bleibt Ihnen dieser Weg selbstverständlich offen.
Deal?
Narrenkappe und Clownsnase
Die in der Schlagzeile erwähnten Utensilien werde ich dann wohl mal meinem Vermieter stiften müssen!
Nicht nur, dass er bis heute sein Fehlhandeln nicht einsieht, nein, er sieht sich auch noch als das Opfer, denn man sagt ja nicht bereitwillig Ja und Amen – so flatterte mir nun eine Anzeige ins Haus, weil er sich verleumdet fühlt (das Dingen mit dem gekränkten Ego ist echt eine üble Sache) – wird das eine zweite CT-Story (Callboy Torsten)?
:janee:
Lieber Vermieter! Eine Verleumdung nach § 187 StGB ist das bewusste Denunzieren mit unwahren Behauptungen.
- Die Mietwerhöhung im Jahre 2006 um 20% ist wahr!
- Die ebenso im Jahre 2006 eingereichten Mietmängel sind wahr!
- Die bis dato nicht instandgesetzte und mittlerweile lebensgefährlich stark eingerissene Toilette ist wahr!
- Das grundsätzliche Abstreiten von irgendwelchen Mängeln ist wahr!
- Das Ihrige Herumgezicke wegen den Waschbären ist wahr!
- Die nun erfolgte Mieterhöhung ist wahr!
Naja, haltlos und lächerlich das Ganze. Da schafft man es seit 2006 nicht, mit den “normalen” Möglichkeiten eines Vermieters, einen Mieter der seine Rechte kennt endlich loszuwerden (z.B. durch Willkür, Mieterhöhungen, unterlassene Mietmängelbeseitigung etc pp), da versucht man sich dann halt auf der strafrechtlichen Schiene mit Vorwürfen, welche maximal den Weg bis in die “Sinnfrei-Ablage” der Polizei schaffen. Toll, echt amüsant, ich bin begeistert!
Ich bin ja mal gespannt, mit welchen Arrangements er uns als nächstes belustigt … ![]()
Und irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass da mindestens ein “Nachbar” dran beteiligt ist.
Im übrigen kann ich da prima mit leben, dass er mich nicht mehr lieb hat, was übrigens auf Gegenseitigkeit beruht … sehe ich ihn doch durch meinen Beruf nur äußerst selten, und habe im Falle eines Falles immer ein spöttisches abwertendes freundliches Lächeln für ihn übrig, was im übrigen sein selbst erzeugtes Resultat ist, denn wie war das doch gleich mit dem in den Wald hineinrufen?
Aktion und Reaktion!
Dumme Allianz mit strafrechtlichen Folgen
Mal wieder bzw. immernoch das Thema Waschbären.
Nachdem der Druck auf unseren Vermieter durch die Meldung beim Ordnungsamt dann doch etwas größer wurde, teilte er durch die Hausverwaltung mit, dass man sich nun darum kümmere.
Kaum danach vermeldete jemand, dass nun geprüft werden müsse, ob Jungtiere überhaupt aus der Umgebung entfernt werden dürfen.
Bei aller Liebe, aber so einen seltenblöden Stuss habe ich schon lange nicht mehr gehört! Es sind per Definition Raubtiere! Genau wie Wildkatzen werden auch Waschbären bei Gefährdung sofort entfernt. Eine kurze Nachfrage beim zuständigen Vorsitzenden des Kreisjagdverbandes Strausberg, für welche wir gerade mal 1 Stunde benötigt haben, der Vermieter sowie die Hausverwaltung aber schon seit Tagen Zeit in Anspruch nehmen, brachte die Bestätigung: faule Ausrede!
Man muss sich also nur darum kümmern!
Naja, genau wie vor 4 Jahren, als wir mit Mietmängeln und dementsprechender Mietminderung drohten, kam auch nun als Antwort erneut eine prompte Mieterhöhung, rein nach dem Motto “Halt die Fresse, oder Du zahlst mehr Miete”. Naja, etwas anderes habe ich nach der langen Zeit durch Herrn Frank Hartung und die “Hausverwaltung” Sylvia Pruss auch nicht erwartet!
Da nun jedoch ein Straftatbestand erfüllt ist (eigentlich sogar mindestens 3, nämlich Nötigung, Willkür, anhaltende Unterlassung, Wucher, etc), wird es für die betreffenden Parteien nun auch strafrechtliche Folgen haben, der Mieterhöhung sehe ich gelassen entgegen.
Wird also demnächst wieder sehr lustig, und da nun in Kürze auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter damit befasst sein werden, bestimmt auch sehr unterhaltsam.
Dass man als faktredener Mensch schon immer unbeliebt war, ist ja nichts neues in diesem Lande. Aber nun zu versuchen, uns mit solchen Mitteln loszuwerden, wird GARANTIERT ein gewaltiger Knieschuß – Ring frei!
PS: Die damaligen Mietmängel existieren zum Großteil immernoch…
Der damalige Besitzer war ein Traum von einem Vermieter! Die Leistungen haben gepasst, um Mängel wurde sich zeitnah gekümmert, die Nebenleistungen waren angemessen berechnet, der Garten war für alle uneingeschränkt nutzbar, der Hausmeister war schlicht genial – aber mit diesem jetztigen ist es ein anhaltender Krieg, denn zum einen MUSS sein Wille durchgesetzt werden (und auch nur dieser zählt, alles andere ist vollkommen uninteressant), Mängel werden erstmal abgestritten, und die “Hausverwaltung” ist eh ein Thema für sich, denn diese versteht sich eher darin, sich den Mietern gegenüber als die “allwissende Rechtskraft des Vermieters” aufzuspielen und alles abzuwiegeln. Und bei jedem Scheiss gleich mit Kündigung drohen, da sind beide Weltmeister drin.
Aber dieses mal nicht!
Waschbärenplage
In unserem Garten ist eine Waschbärenfamilie angesiedelt.
Da Abfälle jeglicher Art verschlossen sind, gibt es eigentlich keine Ernährungsgrundlage für diese Raubtiere, wäre da nicht eine Mietpartei, welche diese Mistviecher regelmäßig füttert!
Das füttern dieser Raubtiere ist übrigens strengstens verboten, Bußgelder bis 5000 € pro Fall können verhängt werden!
Jedenfalls hat unsere Familie 6 Junge.
Diese wurden letzte Nacht erstmalig zu Kletterübungen an Hauswand, Dachrinnen etc. ausgeführt – kein tolles Geräusch.
Die langen und scharfen Krallen hinterlassen nicht nur hässliche Spuren, nein, sie verursachen auch noch einen Wahnsinnslärm.
Parallel dazu sind alle Familienbeteiligten pausenlos am “kommunizieren”, was die Hoffnung auf Nachtruhe schwinden lässt.
Jedenfalls wollte ich heute nacht endlich meine Ruhe haben, und bin in den Garten gegangen.
Zu meiner Überraschung wurde ich augenblicklich angegriffen, als ich die Tür öffnete! Von wegen friedliche Tiere – am Arsch!
Nur durch einen beherzten Tritt in Richtung Fellfresse konnte ich Bisse verhindern. Nach dem Angriff und dem meinigen Tritt suchte die komplette 8köpfige Familie die Rettung in der Flucht – die Nacht war gerettet, trat doch sofort eine angenehme Ruhe ein.
Jetzt die Preisfrage:
Trotz Meldung beim Vermieter und dessen inkompetenter Hausverwaltung unternimmt dieser Verein ganz genau nichts!
Wer ist für die Beseitigung dieser Plage zuständig? Ist Selbsthilfe erlaubt? Wer hat eventuelle Kosten zu tragen? Die Viecher müssen weg, und zwar sofort!
Kommentar unserer “Hausverwaltung”:
die Waschbären sind in Strausberg keine Seltenheit und es gibt keine mir bekannten Möglichkeiten diese zu entfernen.. Gern können Sie als Mieter, wenn Ihnen Maßnahmen bekannt sind tätig werden.
So kann man sich das auch einfach machen…!
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Update v. 8.6.2010:
Zeitgleich schrieb ich – zur Sicherheit
– auch nochmal das hiesige Ordnungsamt an:
Sehr geehrte Frau xxx.
Vor geraumer Zeit haben wir Mieter der Großen Str. 14 unserem Vermieter
xxx sowie der Hausverwaltung xxx mitgeteilt, dass eine 8köpfige Waschbären-
familie im Garten ihr Unwesen treibt.Auch teilten wir mit, dass diese trotz bekanntem Verbot durch die
Mietpartei xxx, welche obendrein eine Kindertagesstätte
betreibt, die Waschbären füttert, und sich die Waschbärenfamilie
demzufolge hier niedergelassen hat.Waschbären stellen ja im Normalfall keine Gefahr dar, da sie aber in
einem eingeschlossenen Gartengrundstück leben und keinerlei
Fluchtmöglichkeiten vorhanden sind, greifen diese auch an, so geschehen
letzte Nacht, als die Familie in kompletter Stärke auf “Ausgang” war,
die Hauswände hochging, die Dachrinnen inspizierte, und dabei einen
Höllenlärm verursachten.Nur durch einen beherzten Tritt konnte ich vermeiden, dass ich durch
beide Eltertiere gebissen wurde.Wir haben im Hinterhof einen kleinen maroden Anbau, in welchem sich
diese Familie niedergelassen hat.
Die Grünflächen sind mittlerweile mit Kot unnutzbar und stellen eine
Gefahr für unsere Kinder dar, welche im dortigen Sandkasten spielen.
Es ist mir unbegreiflich, wie man obendrein als Betreiberin einer
Kindertagesstätte diese Gefahr auch noch fördert, und die anvertrauten
Kinder dieser Gefahr aussetzt!
Es ist bekannt, dass Waschbären u.a. Spülwürmer im Kot verbreiten, die
für Kinder und Haustiere sehr gefährlich werden können.Im Interesse der Sicherheit von uns Mietern mit eigenen Kindern und
Haustieren möchte ich Sie bitten, zum einen gegen die Mietpartei xxx vorzugehen
(auch im Sinne der ihr anvertrauten Pflegekinder), und
zum anderen gegen unseren Vermieter, welcher jegliches Handeln
unterlässt. Alternativ bitte ich um die Nutzung kommunaler Möglichkeiten
zur Beseitigung der Waschbärenplage zulasten des Vermieters/der Mietpartei
xxx, da erst durch diese sich die Waschbären hier niedergelassen haben,
denn Waschbären kehren zur Aufzucht zukünftiger Junge IMMER dorthin
zurück, wo sie Nahrung erhalten haben.Mit freundlichem Gruß
Heute dann die Antwort:
der Inhalt Ihrer o.g. Mitteilung wurde umgehend der xxx – Hausverwaltung und dem Vermieter Herrn xxx übermittelt.
Die xxx – Hausverwaltung wird alles Erforderliche und ausführbare mit dem Revierleiter des Stadtforst, Herrn Wessendorf, besprechen und veranlassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Verwalter bzw. Vermieter.
Mit freundlichen Grüßen
Na, da bin ich ja mal gespannt. Es ist zudem noch äußerst interessant, dass Meldungen seitens der Mieter beim Vermieter konsequent ignoriert werden, wenn man aber über Ämter geht, welche einem evtl. Ärger bereiten könnten, plötzlich Zusagen getätigt werden.
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Bild von http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/wildtiere/de/waschbaer.shtml
Zettelpüppchen B.
Gerade eben lief mein heissgeliebtes Zettelpüppchen B. die Straße entlang, fleißig beim Verteilen von Knöllchen.
In diesem Abschnitt hier stehen 2 Ticketspender, einer davon ist seit letzter Woche defekt und ermahnt zum “Parkscheibe einlegen”, der andere jedoch funktioniert. Wer nun seiner “strausberger Bürgerpflicht” nicht nachkommt und am zweiten Automat versucht, sich ein Ticket zu ziehen, und dementsprechend wie vom ersten Ticketspender gefordert eine Parkscheibe im Fahrzeug hinterlegt, hat leider die Arschkarte gezogen, denn Zettelpüppchen B. argumentiert mit “der andere funktioniert und ist ebenfalls für diesen Abschnitt gültig”.
Der LKW, selbstverständlich mit einem gültigen Ticket versehen, wurde verschont – keine Knolle.
Aus H.-P. wird Ulrich
Die Bürgermeisterwahl in Strausberg ist vorbei, die Ergebnisse werden noch ausgezählt.
Der vorläufige Stand ist der, dass Frau Elke Stadeler mit rund 42% die Liste anführt, gefolgt mit 34% für den derzeitigen BM Hans-Peter Thierfeld.
Dieser wurde übrigens gerade im RBB erstmal kurzerhand umgetauft……in Ulrich.
Die anderen Kandidaten haben glücklicherweise bisher so wenige Stimmen, dass sie auch zukünftig in der politischen Bedeutunglosigkeit bleiben, was ich in keinster Weise traurig finde.



